12053/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12365/J der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Folgende Personen mit Ausnahme der Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. des Hilfspersonals wurden bzw. werden seit 1. Jänner 2011 bis zum angeführten Stichtag 30. Juni 2012 in meinem Kabinett beschäftigt:
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NAME |
Rechtsgrundlage |
Beginn im |
Ende im Kabinett |
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BRICHTA-HARTMANN Christina, Mag.a |
VBG (Sondervertrag § 36) |
02.12.2008 |
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KAMLEITHER Renate, Dr.in |
VBG (Sondervertrag § 36) |
02.12.2008 |
31.12.2011 |
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KERN Elisabeth, Mag.a |
VBG (Sondervertrag § 36) |
23.12.2008 |
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LEINER Andrea, Mag.a |
VBG (Sondervertrag § 36) |
15.03.2012 |
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LUGER Katharina, Mag.a |
VBG (Sondervertrag § 36) |
02.12.2008 |
--- |
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NEUBAUER Walter, Mag. |
BDG |
02.12.2008 |
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NEUFANG Ulrike, Mag.a |
VBG (Sondervertrag § 36) |
01.01.2012 |
--- |
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POINTECKER Marc, Mag., MA |
VBG (Sondervertrag § 36) |
02.12.2008 |
31.01.2010 |
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Überlassungsvertrag |
01.02.2010 |
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PREISS Joachim, Mag. |
VBG |
02.12.2008 |
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SCHMÖCKEL Sonja, MMag.a |
Überlassungsvertrag |
01.07.2011 |
31.12.2011 |
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VBG (Sondervertrag § 36) |
01.01.2012 |
dzt. KU |
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SCHNURRER Norbert, Mag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
02.12.2008 |
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STAUDINGER Martin, MMag. |
VBG (Sondervertrag § 36) |
02.12.2008 |
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TAFERNER Maria, Mag.a |
VBG (Sondervertrag § 36) |
11.05.2009 |
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Die Überlassungsverträge wurden mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich und mit dem Arbeitsmarktservice Österreich abgeschlossen.
Zu Vergleichszwecken darf ich darauf hinweisen, dass Ende 2006 in den beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingerichteten Kabinetten (Ministerbüro und Staatssekretariat) 15 FachreferentInnen beschäftig waren, wobei das damalige Ressort zwar für Familien- und Jugendpolitik, aber nicht für Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz und den Arbeitsmarkt zuständig war.
Frage 5:
Analog zu den übrigen Fragestellungen gehe ich davon aus, dass hier die Gesamtkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte bzw. Hilfspersonal) in meinem Kabinett für das Jahr 2011 gemeint sind. Diese betrugen € 999.464,37.
Fragen 6 bis 8:
In meinem Kabinett waren im Jahr 2011 fünf Sekretariatskräfte, zwei Chauffeure und ein Amtsgehilfe tätig.
Bei keinem/keiner dieser MitarbeiterInnen bestand im Jahr 2011 ein Überlassungsvertrag.
Frage 9:
Von den MitarbeiterInnen meines Kabinetts hat im Jahr 2011 niemand eine Beschäftigung in einem anderen Bereich meines Ressorts angetreten.
Frage 10:
Die einzige seit 1.1.2011 aus dem Kabinett ausgeschiedene Mitarbeiterin erhält nach ihrer Kabinettstätigkeit keine Aufträge bzw. Werkverträge von meinem Ressort.
Frage 11:
In meinem Kabinett sind Mag. Norbert Schnurrer als Pressesprecher und Mag.a Elisabeth Kern mit Presse- und Medienarbeit beschäftigt.
Frage 12:
Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gibt es die Abteilung Kommunikation und Service, die neben anderen Aufgaben u.a. mit der Öffentlichkeitsarbeit befasst ist. Dieser Abteilung sind neben der Leiterin und dem Stellvertreter weitere acht MitarbeiterInnen (6,75 Vollbeschäftigungsäquivalente) zugeteilt.
Weiters ist der Leiterin der Abteilung Kommunikation und Service der Bereich Bürgerservice/Sozialtelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz direkt übertragen. Mit diesen Aufgaben sind vier MitarbeiterInnen (3,75 Vollbeschäftigungsäquivalente) befasst.
Fragen 13 bis 17:
Eine Erhebung, ob unter allen MitarbeiterInnen, die seit 2008 im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz begonnen haben und nach wie vor hier tätig sind, jemand eine Vorbeschäftigung bei der Industriellenvereinigung aufweist, stellt einen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand dar. Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese Frage in der Form nicht beantwortet werden kann.
Mitgeteilt wird jedoch, dass es in meinem Ministerium seit 2008 keine MitarbeiterInnen gab, die bei der Industriellenvereinigung beschäftigt waren und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit Überlassungsvertrag verliehen wurden.
Frage 18:
Nein.