12055/AB XXIV. GP
Eingelangt am
03.09.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12428/J der Abgeordneten Werner Herbert, Mario Kunasek und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 und 2:
In den Jahren 2008 bis 2011 wurden in allen Bereichen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen) Praktikanten/Praktikantinnen und Verwaltungspraktikanten/ Verwaltungspraktikantinnen eingesetzt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Tätigkeitsbereiche und Aufgabenstellungen ist aufgrund der hohen Anzahl von (Verwaltungs-) Praktikanten/ Praktikantinnen aus verwaltungsökonomischen Gründen leider nicht möglich.
Fragen 3 und 4:
Die Praktikanten/Praktikantinnen und Verwaltungspraktikanten/Verwaltungspraktikantinnen wurden grundsätzlich entsprechend den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 entlohnt.
Frage 5:
In den Jahren 2008 bis 2011 absolvierten 94 Personen ein unentgeltliches Praktikum im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Der überwiegende Teil dieser Personen absolvierte das Praktikum im Bereich des Bundessozialamtes. Dabei handelte es sich einerseits um Praktika im Rahmen einer Schulung oder Umschulung. Die Praktikanten/Praktikantinnen erhielten für die Dauer des Praktikums eine Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts vom Arbeitsmarktservice.
Weiters fielen darunter Schüler/Schülerinnen und Studenten/Studentinnen, die im Rahmen ihrer Schulausbildung oder ihres Fachhochschul- bzw. Universitätsstudiums ein derartiges Praktikum vorweisen mussten, dies aber nicht im Ausmaß von 40 Wochenstunden absolvieren konnten, weshalb ein Verwaltungspraktikum aufgrund der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich war. Schließlich waren darunter auch Akademiker/Akademikerinnen, die das Praktikum im Rahmen ihres postgradualen Studiums der klinischen und Gesundheitspsychologie nicht im Ausmaß von 40 Wochenstunden absolvieren konnten.
Fragen 6 bis 8:
Grundsätzlich handelt es sich bei (Verwaltungs-)Praktikanten/Praktikantinnen um befristete Ausbildungsverhältnisse ohne entsprechende Zusagen. Bei Bewerbungen für eine freie Planstelle wird eine frühere Praktikumstätigkeit im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jedoch entsprechend berücksichtigt.