12064/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1052-II/8/2012
Wien, am . September 2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 4. Juli 2012 unter der Zahl 12281/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das ‚Emirat Kaukasus‘ in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nein.
Zu den Fragen 3 und 4:
Sowohl Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle, als auch Ermittlungen der Sicherheitsbehörden weisen gelegentlich auf Transaktionen hin, die diesbezüglich relevant erscheinen. Im laufenden Jahr kam es zu einer gerichtlichen Verurteilung einer im Bundesgebiet aufhältigen Person, die Überweisungen zum Zwecke der Unterstützung des Emirates Kaukasus veranlasste.
Die Religionszugehörigkeit bzw. etwaige Zugehörigkeiten zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft stellen grundsätzlich kein Kriterium im Rahmen von Ermittlungen der Sicherheitsbehörden oder der Strafverfolgung dar.
Zu den Fragen 5 und 6:
Bisher wurden keine Rekrutierungen von in Österreich geborenen Menschen für das Emirat Kaukasus bekannt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Bisher wurden keine Beteiligungen an terroristischen Aktivitäten von in Österreich ge-borenen Menschen, gerichtet gegen die Russische Föderation, bekannt.