12066/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

              

GZ: BMI-LR2220/1050-II/8/2012

 

Wien, am            . September 2012

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben am 4. Juli 2012 unter der Zahl 12284/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Geldflüsse des islamischen Terrorismus“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eingangs wird darauf hingewiesen, dass sich die Anfragebeantwortung auf den Begriff „islamistischer Terrorismus“ bezieht.

 

Zu Frage 1:

Bei der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) gingen in den vergangenen drei Jahren Verdachts-meldungen wie folgt ein:

 

Jahr:

2010

2011

2012

(Stichtag: 06.07.2012)

 

Verdachtsmeldungen:

 

80

 

51

 

41

 

Zu Frage 2:

Die Meldungen bezüglich des Verdachtes der Terrorismusfinanzierung wiesen Transaktions-summen von rund € 20,- bis über € 300.000,- auf.

 

Zu Frage 3:

Bei den der Geldwäschemeldestelle erstatteten Verdachtsmeldungen konnte keine un-mittelbare Verbindung zu einer bestimmten Organisation des islamistischen Terrorismus hergestellt werden.

 

Zu Frage 4:

Die Zielländer der Transaktionen, welche durch die erstatteten Verdachtsmeldungen zur Kenntnis gelangten, waren neben Österreich vorwiegend die Türkei, Pakistan, die Russische Föderation und Ägypten.