12067/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0946-I/7/2012

 

Wien, am        . September 2012

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Juli 2012 unter der Zahl 12289/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Eurogendfor-EU-Polizeitruppe“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Mir ist das Konzept der „Europäischen Gendarmerietruppe“ bekannt. Diese besteht aus Polizei- bzw. Gendarmerieeinheiten mit militärischem Status, welche im Rahmen von Krisenmanagementeinsätzen eingesetzt werden sollen. Die Einheit wurde 2004 von den Verteidigungsministern Frankreichs, Italiens, Spaniens, Portugals und der Niederlande beschlossen. Seit 2006 ist auch Rumänien Mitglied dieser Einheit.

 

Zur Frage 2:

Bei der „Europäischen Gendarmerietruppe“ handelt es sich um eine Polizeieinheit mit militärischem Status. Eine derartige Einheit existiert im Bereich des Bundesministeriums für Inneres nicht. Es gab daher seitens meines Ressorts keinen Kontakt zu dieser Einheit.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Das Bundesministerium für Inneres ist kein Mitglied der „Europäischen Gendarmerietruppe“ und sind mir daher die Strukturen sowie die Entscheidungsbefugnisse dieser Einheit nicht bekannt.  

 

Zur Frage 6:

Im Vertrag von Lissabon wird der Terminus „Europäische Gendarmerietruppe“ nicht erwähnt und findet sich daher auch keine entsprechende rechtliche Bestimmung. Eurogendfor ist außerhalb des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union gegründet worden und kann daher nicht als „EU-Polizeitruppe“ bezeichnet werden.