12067/AB XXIV. GP
Eingelangt am
04.09.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0946-I/7/2012
Wien, am . September 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Juli 2012 unter der Zahl 12289/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Eurogendfor-EU-Polizeitruppe“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Mir ist das Konzept der „Europäischen Gendarmerietruppe“ bekannt. Diese besteht aus Polizei- bzw. Gendarmerieeinheiten mit militärischem Status, welche im Rahmen von Krisenmanagementeinsätzen eingesetzt werden sollen. Die Einheit wurde 2004 von den Verteidigungsministern Frankreichs, Italiens, Spaniens, Portugals und der Niederlande beschlossen. Seit 2006 ist auch Rumänien Mitglied dieser Einheit.
Zur Frage 2:
Bei der „Europäischen Gendarmerietruppe“ handelt es sich um eine Polizeieinheit mit militärischem Status. Eine derartige Einheit existiert im Bereich des Bundesministeriums für Inneres nicht. Es gab daher seitens meines Ressorts keinen Kontakt zu dieser Einheit.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Das Bundesministerium für Inneres ist kein Mitglied der „Europäischen Gendarmerietruppe“ und sind mir daher die Strukturen sowie die Entscheidungsbefugnisse dieser Einheit nicht bekannt.
Zur Frage 6:
Im Vertrag von Lissabon wird der Terminus „Europäische Gendarmerietruppe“ nicht erwähnt und findet sich daher auch keine entsprechende rechtliche Bestimmung. Eurogendfor ist außerhalb des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union gegründet worden und kann daher nicht als „EU-Polizeitruppe“ bezeichnet werden.