12074/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister

 
 

 

 


Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0201-I/A/15/2012

Wien, am 4. September 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12272/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass Anfragen betreffend Statistiken privater Datenbanken nur auf Basis eingeholter Berichte beantwortet werden können.

 

Frage 1:

Die Firma Animaldata hat meinem Ressort auf die Anfrage betreffend die Zahl der Hunde, die per 31.12.2010 und 31.12.2011 in der Datenbank von Animaldata erfasst wurden, einen Bericht vorgelegt und die entsprechenden Zahlen übermittelt.


In ihrem Schreiben hat die Firma Animaldata jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die übermittelten Daten nur für den Amtsgebrauch im Zusammenhang mit internen Abgleichungen zur Hundedatenbank verwendet werden dürfen und mitgeteilt, dass derzeit Interessen der Firma jeder Veröffentlichung dieser privaten Zahlen entgegenstehen und eine Veröffentlichung zur Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens führen könnte.

 

Im Hinblick darauf kann ich zu dieser Frage keine näheren Angaben machen.

 

Frage 2:

Zum 31.12.2010 waren bei Petcard 2321 Hunde in Kärnten registriert.

 

Bezirk

Anzahl der bei Petcard registrierten Hunde zum 31.12.2010

Hermagor

274

Klagenfurt – Stadt

293

Klagenfurt – Land

398

Sankt Veit an der Glan

295

Spittal an der Drau

475

Villach – Stadt

44

Villach – Land

152

Völkermarkt

63

Wolfsberg

255

Feldkirchen

72

Gesamt

2321

 

 

Zum 31.12.2011 waren bei Petcard 2776 Hunde in Kärnten registriert.

 

Bezirk

Anzahl der bei Petcard registrierten Hunde zum 31.12.2011

Hermagor

310

Klagenfurt – Stadt

363

Klagenfurt – Land

497

Sankt Veit an der Glan

352

Spittal an der Drau

548

Villach – Stadt

54

Villach – Land

185

Völkermarkt

76

Wolfsberg

311

Feldkirchen

80

Gesamt

2776

 


Frage 3:

Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zur Parlamentarischen Anfrage 12286/J verwiesen.

 

Frage 4:

Ja, es kann durchaus zu Doppelerfassungen in den privaten Datenbanken kommen, da es sich um private Dienstleister handelt. Jede/r Hundebesitzer/in hat die Mög-lichkeit seine/ihre Hunde, zuzüglich zur Meldung gemäß § 24a Tierschutzgesetz (TSchG), bei mehreren privaten nationalen und/oder internationalen Datenbanken

zu melden.

 

Frage 5:

Jeder Hund kann nur einmal in der Heimtierdatenbank des Bundes (HDB) gemeldet werden. Ist der Hund in mehreren privaten Datenbanken erfasst, so erfolgt der Über-trag in die HDB von jener privaten Datenbank, die als erste die Daten über die Schnittstelle schickt. Beim Versuch der Meldung durch einen anderen Anbieter erhält dieser eine Fehlermeldung.

 

Frage 6:

Zum 31.12.2010 waren in der amtlichen HDB 8038 Hunde in Kärnten registriert.

 

Bezirk

Anzahl der in der HDB registrierten Hunde zum 31.12.2010

Hermagor

384

Klagenfurt – Stadt

1076

Klagenfurt – Land

1052

Sankt Veit an der Glan

864

Spittal an der Drau

892

Villach – Stadt

535

Villach – Land

1198

Völkermarkt

562

Wolfsberg

767

Feldkirchen

708

Gesamt

8038

 


Zum 31.12.2011 waren in der amtlichen HDB 10960 Hunde in Kärnten registriert.

 

Bezirk

Anzahl der in der HDB registrierten Hunde zum 31.12.2011

Hermagor

478

Klagenfurt – Stadt

1504

Klagenfurt – Land

1445

Sankt Veit an der Glan

1220

Spittal an der Drau

1218

Villach – Stadt

796

Villach – Land

1572

Völkermarkt

748

Wolfsberg

1065

Feldkirchen

914

Gesamt

10960

 

 

Frage 7:

Animaldata, Petcard und IFTA sind private Tierkennzeichnungsdatenbänke, die bereits viele Jahre vor der gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gemäß § 24a TSchG die Registrierungsmöglichkeit in ihrer Datenbank und durch Kooperation mit anderen internationalen Datenbanken die Möglichkeit der inter-nationalen Suche von Hunden angeboten haben. Zahlreiche Tierhalter/innen haben diese Leistung in Anspruch genommen und sind mit den Betreibern dieser Daten-banken einen privatrechtlichen Vertrag eingegangen.

 

Unabhängig davon wurde vom Bundesministerium für Gesundheit mit Animaldata, IFTA und Petcard jeweils eine Vereinbarung geschlossen, wonach bestehende sowie ab 1. Juli 2008 erhobene Daten dem Bundesministerium für Gesundheit kostenlos zur Übertragung in die HDB für Hunde und zur Nutzung im Sinne des Tierschutzgesetzes zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung dafür sind jedoch bei Altdaten, dass der/die Tierhalter/in die Daten ergänzt und somit alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und genauso wie bei Neudaten ein Auftrag der Tierhalterin/des Tierhalters vorliegt, dass Animaldata, IFTA bzw. Petcard die Meldung gemäß § 24a TSchG für sie/ihn durch-führt.

 

Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der HDB erfassten Hunde in den einzelnen Bezirken nicht ident mit der Zahl der in privaten Datenbanken erfassten Hunde in den einzelnen Bezirken sein kann. Private Datenbanken können Hunde im Auftrag der Tierhalterin/des Tierhalters einerseits gemäß § 24a TSchG registrieren (dann werden diese Daten über eine Schnittstelle auch in die HDB für Hunde übertragen) und/oder nur gemäß eines von ihnen angebotenen Leistungskatalogs registrieren.

Alle Meldungen gemäß § 24a TSchG – unabhängig über welchen Weg sie erfolgen – werden in der HDB für Hunde erfasst und sind behördliche Daten. Alle anderen Daten sind private Daten.


Da der Informationsstand der Hundehalter/innen über die Registrierung nach § 24a TSchG in Österreich sehr mangelhaft war, wurde von meinem Ministerium ein Folder zur HDB aufgelegt, der sehr gut angenommen wird.

Jede/r Tierhalter/in ist für die Eintragung seiner/ihrer Hunde in der HDB des Bundes selbst verantwortlich, deshalb müssten Hundebesitzer/innen, die ihre Hunde bereits vor 2010 in einer privaten Datenbank registriert haben auch selbst z.B. anhand der Website: http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Suche.aspx überprüfen, ob die Hunde in die HDB übernommen wurden. Auf der Homepage von Animaldata, Petcard und IFTA werden die Tierbesitzer/innen auch darüber informiert, dass sie für eine Meldung in der HDB eventuell Daten ergänzen müssen. In der Datenbank von Animaldata sind außerdem noch sehr alte Datensätze enthalten, sofern der/die Besitzer/in seine/ihre Hunde aus der Datenbank nie austragen hat lassen. Bei Animaldata erfolgt keine automatische Löschung nach einem bestimmten Zeitraum (z.B. 20 Jahre wie in der HDB).

 

Frage 8:

Registrierte Personen wurden von den Datenbanken Animaldata, Petcard bzw. IFTA darüber informiert, dass sie noch nicht in der amtlichen Datenbank erfasst sind.

Animaldata: Alle Tierhalter/innen, welche die Meldung an die amtliche HDB nicht durchführten, werden unmittelbar schriftlich durch einen persönlichen Brief auf dem Postweg auf ihr Versäumnis hingewiesen und aufgefordert, ihrer Meldepflicht nach-zukommen.

Ebenso werden alle Tierärztinnen/Tierärzte und Tierbesitzer/innen bei jeder an ANIMALDATA.COM gerichteten Anfrage, Änderung, Besitzerwechsel etc. und in allen Fällen, in denen keine Meldung an die HDB vorliegt, auf dieses Versäumnis hinge-wiesen und aufgefordert, der Meldepflicht nachzukommen.

 

Darüber hinaus informiert ANIMALDATA.COM alle Hundebesitzer/innen, deren Hunde noch nicht an die HDB gemeldet sind und deren E-Mailadresse hinterlegt ist, periodisch mittels E-Mail, dass die Daten für die amtliche Hunderegistrierung noch zu ergänzen sind.

 

Petcard: Seit Einführung der HDB werden Tierbesitzer/innen (bei Versand der Unter-lagen/Petcard) schriftlich auf ihre Meldepflicht hingewiesen, bzw. gebeten diese zu überprüfen, oder nachträglich zu veranlassen, sollte diese von der Tierärztin/dem Tierarzt noch nicht durchgeführt worden sein. Von Petcard wurden österreichweit ca. 41.000 Personen (bei Versand der Unterlagen) schriftlich auf die Meldepflicht hinge-wiesen und 1.600 Personen per E-Mail kontaktiert.

 

IFTA: Bei den aktuellen Registrierungen werden alle Hundebesitzer/innen bereits auf dem Meldezettel die kompletten Datensätze gemäß § 24a TSchG als Pflichtfelder ab-verlangt. Die Tierhalter/innen, deren Tiere noch nicht gemäß § 24a TSchG registriert sind, werden auf die Gesetzeslage schriftlich hingewiesen.


Derzeit werden alle Hundebesitzer/innen bei IFTA in Wien angeschrieben, da durch eine Veröffentlichung in „Mein Bezirk Wien“ seitens der Kunden eine größere tele-fonische Nachfrage entstanden war, auf die IFTA jetzt aktuell mit dem Anschreiben reagiert.

Wenn alle Daten vorhanden sind, werden die jeweiligen Datensätze in das EDV-System aufgenommen und automatisch 2 mal täglich an die HDB übertragen.

Die Daten werden bei IFTA österreichweit erhoben, Bundesländerdaten liegen nicht vor.