12079/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 3. September 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0276-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12374/J betreffend „Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung“, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Zum Stichtag 1. Juli 2012 werden neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal in meinem Kabinett 14 Personen beschäftigt.

 

Bezüglich des Zeitraumes vom 1. Jänner 2011 bis zum 30. September 2011 ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9619/J zu verweisen.

 

 

Seit 1. Oktober 2011 bis zum 30. Juni 2012 haben sich in meinem Kabinett (exklusive Sekretariats- und Kanzleikräfte sowie sonstigem Hilfspersonal) folgende Änderungen ergeben:

 

Kabinett des Bundesministers:

Mag. Karl FRITTHUM                                          bis 1.6.2012

Dr. Otto KERBL                                                 bis 6.6.2012

MMag. Roland GARBER                                      bis 30.6.2012

Mag. Florian FRAUSCHER                                   ab 1.2.2012

Mag. Martin SONNTAG                                      ab 10.5.2012

Mag. Maria Katharina AIGNER                            ab 4.6.2012

Mag. Caroline FRITZ                                          ab 4.6.2012

 

In meinem Kabinett wurde ein auf einer Arbeitskräfteüberlassung basierendes Dienstverhältnis beendet. Ein auf der Rechtsgrundlage des Vertrags-bedienstetengesetz 1948 (VBG) basierendes Dienstverhältnis wurde ebenfalls beendet;  bei einem sondervertraglichen Dienstverhältnis (VBG) wurde die Zuteilung zum Ressort beendet. Ein Mitarbeiter wurde nach Beendigung eines sondervertraglichen Dienstverhältnisses (VBG) als Projektleiter in ein auf einer Arbeitskräfteüberlassung basierendes Dienstverhältnis im Kabinett übernommen.

 

Vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. Juni 2012 wurden weitere drei Arbeitsleihverhältnisse mit Interessensvertretungen neu abgeschlossen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Gesamtkosten (Personalkosten der Bundesbediensteten und Arbeitsleihen inklusive aller Dienstgeberanteile an der Sozialversicherung und allfälligen Pensionskassenbeiträgen), die aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter/innen (ohne Sekretariats- und Kanzleikräfte sowie sonstigem Hilfspersonal) meines Kabinetts  im Kalenderjahr 2011 entstanden sind, betrugen insgesamt € 1.274.969,74; für das bis zum 21. April 2011 eingerichtete Büro der Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend € 201.907,55.


Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

 

Im Ministerbüro und Staatssekretariat (bis zur Schließung mit Ablauf des 21. April 2011) waren im Kalenderjahr 2011 folgende "sonstige Mitarbeiter/innen" beschäftigt:

 

·           Fahrdienst:

Mein Kabinett: zwei Mitarbeiter zur Gänze, wobei ein Bediensteter neu aufgenommen wurde.

Kabinett der Staatssekretärin: ein Mitarbeiter zur Gänze, der nach Schließung des Staatssekretariats in den Ruhestand versetzt wurde.

Weitere drei Mitarbeiter aus der Fahrbereitschaft waren im Bedarfsfall dem Ministerbüro und dem Büro der Frau Staatssekretärin zur Dienstleistung zugewiesen.

 

·           Botendienst (Hilfskräfte):

Mein Kabinett: zwei Mitarbeiter/innen

Kabinett der Staatssekretärin: eine Mitarbeiterin, die nach der Schließung des Staatssekretariats in eine Kanzleistelle wechselte.

 

·           Kanzleidienst:

Mein Kabinett: drei Mitarbeiter/innen

 

·           Sekretariatsdienst:

Mein Kabinett: sechs Mitarbeiter/innen

Kabinett der Staatssekretärin: drei Mitarbeiter/innen, von denen zwei nach Schließung des Staatssekretariats ihr Dienstverhältnis auflösten und eine in ihre Stammabteilung zurückkehrte.

 

Bei insgesamt fünf der genannten sonstigen Mitarbeiter/innen im Ministerbüro bestanden im Kalenderjahr 2011 Arbeitsleihverträge. Im Kabinett der Staatssekretärin bestand im Kalenderjahr 2011 keine Arbeitsleihe.

 

 


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Bezüglich des Zeitraumes vom 1. Jänner 2011 bis 21. Oktober 2011 ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 9619/J zu verweisen. Seit dem 22. Oktober 2011 gab es keine anfragegegenständlichen Wechsel im Ressort.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Es hat keine derartigen Aufträge gegeben.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Entsprechend der Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sind derzeit in meinem Kabinett zwei Personen mit Presse- und Medienarbeit beauftragt. In der Abteilung ÖA (Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Filmwirtschaft) mit den Agenden "Angelegenheiten der Öffentlichkeitsarbeit; Angelegenheiten des Inter- und Intranets und Neue Medien; Filmwirtschaft; Servicestellen; Marketing und Corporate Design" sind 23 Personen (16,78 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Die Öffentlichkeitsarbeit stellt einen Teil des Aufgabenbereiches dieser Abteilung dar.

 

 

Antwort zu den Punkten 13 bis 17 der Anfrage:

 

Im anfragegegenständlichen Zeitraum waren bzw. sind in meinem Kabinett bzw. waren im Kabinett der Frau Staatssekretärin neun Mitarbeiter/innen als Kabinettsmitglied, Assistenz und Kraftwagenlenker im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages mit dem Institut für Bildung und Innovation in Verwendung.

Die Personalkosten für diese Mitarbeiter/innen betrugen

 

2009 € 26.412,97

2010 € 109.546,93

2011 € 398.290,52

1. Halbjahr 2012 € 330.387,65.

 

2008 fielen in Ermangelung einer Arbeitskräfteüberlassung keine Kosten an.

 

Weiters wurde im Zeitraum vom 1. Februar 2009 bis zum 30. April 2009 ein Bediensteter als Projektleiter für das Projekt „Österreichische Klimapolitik nach dem Europäischen Rat 2007“ mittels Arbeitsleihvertrag mit dem Institut für Bildung und Innovation beschäftigt. Die Projektleitung wurde in weiterer Folge im Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis 30. Juni 2009 von einem weiteren Bediensteten übernommen, der ebenfalls mittels Arbeitsleihvertrag mit diesem Institut tätig war.

 

Im Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Juli 2011 wurde ein Bediensteter als Projektleiter für das Projekt "Wirtschaftspolitische Koordination zur Umsetzung der Klimaziele - Task Force Klima" mittels Arbeitsleihvertrag mit dem genannten Institut  beschäftigt.

 

Insgesamt betrugen die Kosten, die durch die Beschäftigung dieser Personen seit 2008 entstanden sind, € 31.611,30.

 

Im Monat April 2009 wurde ein Trainee der Industriellenvereinigung im Bereich Wirtschaftspolitik beschäftigt, wobei das Dienstverhältnis zur Industriellenvereinigung in vollem Umfang aufrecht blieb. Daher entstanden dem Ressort keine Kosten.

 

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Nein.