12082/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 3. September 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0280-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12413/J        betreffend „aktuelle Projekte in Familienbereich“, welche die Abgeordneten     Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Bisher konnte auf der Ebene der Sozialpartner kein Konsens erzielt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Um die Umsetzung der Reform des Jugendwohlfahrtsrechts voranzutreiben,  wurde im März 2012 der vierte Entwurf zum Bundes-Kinder- und Jugendhilfe-gesetz zur Begutachtung versendet, der eine Übernahme der prognostizierten Mehrkosten der Länder in der Höhe von € 3,9 Mio. jährlich in den Jahren 2012 bis 2014 (insgesamt € 11,7 Mio.) vorsieht. Dennoch halten Oberösterreich,        Steiermark und Burgenland an ihrer Forderung nach Verhandlungen im Konsultationsgremium fest, fordern einen höheren bzw. unbefristeten Kostenersatz und blockieren damit die Umsetzung der Reform. Derzeit werden rechtliche Alter-nativen geprüft, die eine Umsetzung der Schwerpunkte der Reform möglich    machen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Um bundesweit einheitliche, klar verständliche und effiziente Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu schaffen, hat mein Ressort gemeinsam mit Vertreter/inne/n der Länder, der Bundesjugendvertretung, der Kinder- und Jugendanwaltschaften, der Elternvereine und der betroffenen Ministerien den Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Schutz von Kindern und Jugendlichen erstellt, dessen Umsetzung aber am Widerstand einzelner  Länder bis jetzt gescheitert ist. Diese Länder haben signalisiert, dass einzelne konkrete Regelungen in ihren Landesjugendschutzgesetzen für sie auch nicht verhandelbar wären.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Durch die Maßnahmen im Rahmen des Konsolidierungspaketes 2011 konnte eine Trendumkehr in der Gebarung des FLAF erreicht werden. Im Jahr 2012 wird   daher der FLAF bereits positiv bilanzieren. Bei bedingt familienrelevanten      Leistungen wird mittelfristig ein gerechter Aufteilungsschüssel zwischen dem FLAF und anderen involvierten Leistungsträgern angestrebt.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Der berufundfamilie-Index wurde am 21. Mai 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt und steht seither auf der Website www.berufundfamilie-index.at zur Verfügung. Die Entwicklung darüber hinausgehender Maßnahmen wird geprüft. Ein Überblick über familienfreundliche Maßnahmen auditierter Unternehmen ist jedoch schon derzeit auf der Website der Familie & Beruf Management GmbH abrufbar.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Familienpolitische Datenbank des Österreichischen Instituts für Familien-forschung wurde bereits vor Monaten in Betrieb genommen. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10961/J verwiesen.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Nach Verzögerungen bei der Zuteilung der Rufnummer und der komplexen    technischen Implementierung wird die Hotline 116000 ab 1. September 2012 in Betrieb genommen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Im November 2011 wurde beim Kinderschutzzentrum "die möwe" eine Hotline für von Gewalt betroffene Kinder unter der Nummer 0800-240 268 ("Helping Handy Hotline") eingerichtet, die in allen österreichischen Schulen sowie im Internet beworben wird.