12091/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0143-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 3. SEP. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen

und Kollegen vom 4. Juli 2012, Nr. 12276/J, betreffend Inserate

und Medienkooperationen mit der Bauernzeitung und dem

Österreichischen Agrarverlag

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Juli 2012, Nr. 12276/J, teile ich Folgendes mit:

 

 

 
Zu Frage 1:

 

Für die Finanzierung von EU-Informations- und Absatzförderungsprogrammen gem. Verordnung (EG) Nr. 3/2008 in Verbindung mit Verordnung (EG) Nr. 501/2008 erhielt die AMA-Marketing folgende Zuschüsse aus Bundesmitteln:

 

BIO-Programm          01.10.2007 - 30.09.2010                    € 350.903,64

BIO-Programm          24.09.2010 - 23.09.2013                    €   82.936,53

Milch II                         23.02.2010 - 22.02.2013                    € 194.160,64

 

Zu den Fragen 2, 3, 5, 6, 8, 9, 11, und 12:

 

Zu den Kosten, die der AMA-Marketing, dem Verein Kuratorium Kulinarisches Erbe Österreich bzw. dem Agrarprojektverein für Inserate etc. in Medien des Österreichischen Agrarverlages bzw. Österreichischen Bauernbundes entstanden sind, liegen dem Bundesministerium für Land-  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW)  keine Informationen vor.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb der Zuständigkeit des BMLFUW. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Zu den Fragen 4, 7 und 10:

 

Welche Mittel die genannten Organisationen (GenussRegionenMarketing GmbH, Kuratorium Kulinarisches Erbe, Verein zur Förderung von Regional- und Agrarprojekten – AgrarProjektVerein) seitens anderer Rechtsträger (z.B. AMA-Marketing GmbH) erhalten haben, kann seitens des BMLFUW nicht beantwortet werden (siehe dazu auch Antworten zu den Fragen 2, 3, usw.).

 

Die genannten Organisationen erhielten folgende Förderungen aus dem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013:


 

GRM

 

Bund

 

 

2008

 

854.959,93

 

 

2009

 

1.375.312,77

 

 

2010

 

1.480.846,39

 

 

2011

 

1.546.376,23

 

 

 

 

 

KKE

 

Bund

 

 

2008

 

130.991,61

 

 

2009

 

249.494,10

 

 

2010

 

205.504,96

 

 

2011

 

88.190,06

 

 

 

APV

 

Bund

 

 

2008

 

221.552,28

 

 

2009

 

313.603,22

 

 

2010

 

284.846,83

 

 

2011

 

275.713,57

 

 

 

Zu Frage 13:

 

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11416/J sowie weiters auf 10741/J verwiesen.

 

Zu den Fragen 14 bis 19:

 

Gemäß Förderrichtlinien wird die Verwendung von Fördergeldern vom BMLFUW kontrolliert.

Das mit 1. Juli 2012 in Kraft getretene MedKF-TG verpflichtet das BMLFUW im Sinne der Transparenz zu einer Offenlegung aller Medienkooperationen und Aufträge an periodische Medien sowie Förderungen an Medieninhaber von periodischen Medien aus seinem Wirkungsbereich. Das BMLFUW wird dieser Verpflichtung im Sinne des Gesetzgebers nachkommen.

 

Der Bundesminister: