12094/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0155-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. SEP. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12391/J, betreffend
Hofschlachtung von im Freiland gehaltenen Rindern und Direktvermarktung
von landwirtschaftlichen Produkten
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12391/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Diese Fragen fallen in den Kompetenzbereich des Bundesministers für Gesundheit. Es wird auf dessen Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12401/J verwiesen.
Zu Frage 4:
Die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird über unterschiedliche Förderschienen unterstützt. Im Rahmen des Österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-13 (ÖPUL) werden in diesem Zusammenhang Bildungsprojekte, Investitionen und Maßnahmen zur Erhöhung der Wertschöpfung gefördert. Die Projekte decken ein breites Spektrum, von Investitionen zur Verarbeitung von Produkten sowie zu Präsentations- und Vermarktungsräumlichkeiten, ab. Die Fördermaßnahmen stehen individuellen Betrieben sowie Zusammenschlüssen von mehreren Betrieben (z.B.: Bauernläden) offen.
Im Zusammenhang mit Änderungen im Lebensmittel- und Hygienerecht werden mit dem Programm zur ländlichen Entwicklung Bildungsprojekte für Direktvermarkter unterstützt. Im Rahmen dieser Projekte konnten bereits folgende Leistungen erbracht werden:
- Leitlinien zur Erstellung eines Eigenkontrollsystems
- Merkblätter, (Online-) Schulungen und Seminare zu folgenden Themen: Schlachtung, Zerlegung, Fleischverarbeitung, Milchverarbeitung, Obstverarbeitung, Hygiene, Lebensmittelkennzeichnung, etc.
- Handbücher zur Eigenkontrolle
- Unterlagen zur Einreichung der Zulassung als Lebensmittelunternehmen
- Musteretiketten für Getreide, Brot- und Backwaren, Honig(erzeugnisse), Kräuter, Obsterzeugnisse, Öle, etc.
Eine Erleichterung der Direktvermarktung erfolgt durch die Unterstützung von Projekten im Rahmen der Maßnahmen der EU-kofinanzierten Förderung in der „Ländlichen Entwicklung“ – Schwerpunkt 1 und 3 (M 111 Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, M 121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, M 123 Erhöhung der Wertschöpfung, M 311 Diversifizierungsmaßnahmen, M 313 Förderung des Fremdenverkehrs, M 331 Ausbildung und Information) sowie über Leader.
Darüber hinaus werden Projekte der Direktvermarktung in der nationalen „Markterschließungsförderung“ (Bund + Land) unterstützt.
Zu Frage 5:
Die geltende Urprodukteverordnung, BGBl. II 410/2008, berücksichtigt zum einen langjährige Vermarktungstraditionen und zum anderen die sich wandelnde Auffassung über eine Vermarktungsfähigkeit von Erzeugnissen hinsichtlich der Abnehmererwartungen. Die derzeit in der Verordnung enthaltene Liste land- und forstwirtschaftlicher Urprodukte trägt damit sowohl den Interessen der Landwirtschaft als auch der gewerblichen Wirtschaft und den Verbrauchern ausreichend Rechnung.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Die Vollziehung des Sozialversicherungsrechts, einschließlich der bäuerlichen Versicherten, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; diese Agenden ressortieren zum Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Bei der Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte handelt es sich um eine land(forst)wirtschaftliche Nebentätigkeit gemäß TZ 3.1. der Anlage 2 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG). Zur Erfassung der Einnahmen aus den bäuerlichen Nebentätigkeiten besteht nach dem BSVG eine Aufzeichnungspflicht. Die Erfassung bäuerlicher Nebentätigkeiten zum Zwecke der Sozialversicherung entspricht der Umsetzung einer Entschließung des Nationalrates vom 02.10.1996, wonach die Bundesregierung ersucht wurde, unter Beiziehung von Sozialpartnern und Experten im Rahmen einer Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des österreichischen Sozialversicherungssystems mit dem Ziel einer breiten und fairen Einbeziehung aller Erwerbseinkommen, eine einheitliche Sozialversicherung bis Ende 1997 zu erarbeiten. Diesem Auftrag wurde in Bezug auf die bäuerlichen Nebentätigkeiten nachgekommen. In weiterer Folge wurde mit der 23. Novelle zum BSVG, BGBl. I Nr. 176/1999, ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Nationalrates gefasst.
Der Bundesminister: