12096/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0157-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. SEP. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen
vom 6. Juli 2012, Nr. 12419/J, betreffend den Stand des österreichischen
Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (NABE)
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12419/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die ExpertInnengruppe zur Erarbeitung sozialer Kriterien trat im Zeitraum Dezember 2010 bis Februar 2012 zu sechs Sitzungen mit dem Ziel zusammen, ein ExpertInnenpapier zu entwickeln und abzustimmen. Dieses ExpertInnenpapier wurde unter der Federführung des BMLFUW erarbeitet und in weiterer Folge einem breiten Kreis an Stakeholdern (Bundesministerien, Länder, Städte- und Gemeindebund, Sozialpartner, BBG, NGOs) zur Stellungnahme übermittelt. Zu einigen Punkten, wie dem Geltungsbereich sowie dem Grad der Anforderungen an Unternehmen und deren Verbindlichkeit, konnte auf ExpertInnenebene kein Konsens erreicht werden. Daher wurde das ExpertInnenpapier im Juni 2012 an die politische Ebene zur Entscheidung übermittelt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Alle Bundesministerien wurden aufgefordert, ihre Mitglieder für die Steuerungsgruppe zu nominieren. Meist wurden jene Personen aus den Bereichen Vergaberecht oder Beschaffung bzw. Präsidium nominiert, die bereits im Prozess zur Erarbeitung des naBe-Aktionsplans mitgearbeitet hatten.
Zu Frage 4:
Nach derzeitigem Stand wird bezüglich Weiterarbeit an den sozialen Kriterien des naBe-Aktionsplans von folgendem Zeitplan ausgegangen:
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4. Quartal 2012 |
Politische Akkordierung des ExpertInnenpapiers bezüglich der sozialverträglichen Kriterien für die öffentl. Beschaffung des Bundes und Aufnahme in den naBe-Aktionsplan |
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4. Quartal 2012 |
Fortsetzung der Implementierungsmöglichkeiten mit dem Auftragnehmerkataster (ANKÖ) zur Listung sozialer Aktivitäten der Unternehmen (Öffentlichmachen des sozialen Engagements) |
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Ab 2013 |
Beginn der Implementierung für den Bund durch die BBG mit ersten Ausschreibungen |
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Ende 2013 |
Analyse der Erfahrungen mit sozialverträglicher öffentlicher Beschaffung |
Zu den Fragen 5 und 6:
Monitoring ist als wichtige Maßnahme im naBe-Aktionsplan verankert, um die Fortschritte bei der Implementierung zu erfassen. Da das Bundesvergabegesetz (BVergG) jedoch keine Rechtsgrundlage für ein spezifisches Monitoring bietet, das auf qualitative Kriterien wie Ökologie oder Soziales abstellt, ist ein verpflichtendes Monitoring nicht möglich. Das BMLFUW arbeitet aber mit Institutionen, die sich auf freiwilliger Basis an einem Monitoring beteiligen wollen, intensiv zusammen.
Zu Frage 7:
Institutionelle/formale Maßnahmen:
Alle Bundesministerien (Ausnahme BMLVS) haben eine Verbindlicherklärung zur Umsetzung des naBe-Aktionsplans an das BKA abgegeben.
Das Bundesministerium für Finanzen hat – entsprechend dem Ministerratsvortrag vom 20.07.2010 die Bundesbeschaffungsagentur (BBG) angewiesen, die Anforderungen des naBe-Aktionsplans bei Beschaffungen des Bundes umzusetzen, so dass den Bundesministerien und allen, die die Leistungen der BBG in Anspruch nehmen wollen, ein entsprechendes Angebot an nachhaltigen Produkten und Leistungen zur Verfügung steht. In den Produktkatalogen der BBG sind die Produkte, die die naBe-Anforderungen erfüllen, mit dem naBe-Logo gekennzeichnet.
Die Umsetzung der Anforderungen ist als Prozess zu verstehen. Mit Stand Dezember 2011 erfüllten 70 % der aktiven BBG-Verträge ökologische Anforderungen der jeweiligen Produktgruppen, die im naBe-Aktionsplan verankert sind und von der BBG beschafft werden. 27 % erfüllten teilweise und 3 % noch keine Anforderungen. Letztere beziehen sich auf Verträge, die vor dem Beschluss des naBe abgeschlossen wurden. Neue Verträge müssen jedenfalls naBe-konform sein.
Kooperation mit den Bundesländern:
Die Bundesländer haben sich in einem Beschluss der Landesumweltreferentenkonferenz (LURK) im Juni 2011 zur Einhaltung der naBe-Kriterien zustimmend und unterstützend für deren Umsetzung in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgesprochen. Im Rahmen der LänderexpertInnenkonferenz "Öffentliche Beschaffung der Bundesländer" erfolgt ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit dem BMLFUW zu Aspekten der Nachhaltigkeit und deren Umsetzung in der öffentlichen Beschaffung.
Information über Web, Veranstaltungen, Broschüren:
Das BMLFUW organisiert(e) selbst Konferenzen (naBe-Aktionstag 2011, Konferenz innovationsfördernde nachhaltige öffentliche Beschaffung 31. Okt 2012, Linz) und Informationsveranstaltungen für BeschafferInnen in den Bundesministerien, Ländern und Gemeinden oder nimmt Einladungen wahr, bei Veranstaltungen zu dem Thema nachhaltige öffentliche Beschaffung zu referieren. Die BBG informiert laufend ihre Kunden über das nachhaltige Portfolio in eigenen Veranstaltungen bzw. über ihre website www.bbg.gv.at.
Informationen finden sich gebündelt auf www.nachhaltigebeschaffung.at; ein Helpdesk sowie der Newsletter „take it“ stehen Informationssuchenden über das Beschaffungsservice Austria, das im Auftrag des BMLFUW tätig ist, zur Verfügung.
Den Gemeinden bietet das BMLFUW ab Herbst 2012 einen Leitfaden mit bedürfnis- und praxisorientierten Informationen zur Umsetzung des naBe-Aktionsplans.
Zu Frage 8:
Initiator des Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung ist die Bundesregierung. Die Implementierung und Fortschreibung des Aktionsplans wird gleichrangig von den Gebietskörperschaften getragen. Koordiniert wird die Implementierung und Weiterentwicklung des Aktionsplans vom BMLFUW. Wie auch bei der Erarbeitung des naBe-Aktionsplans werden alle Bundesministerien, die Vertretungen der Länder, Gemeinden und Städte sowie öffentliche Einrichtungen, Sektorenauftraggeber, die BBG, die Sozialpartner und (entwicklungspolitische) NGOs in bewährter Art und Weise beteiligt.
Zu Frage 9:
Grundsätzlich werden wie bisher alle Bundesministerien in die Weiterentwicklung dieser Kriterien einbezogen, da sie alle Beschaffungen vornehmen. Die bisherige Praxis zeigt, dass die Art und Weise sowie der Umfang der Mitarbeit unterschiedlich wahrgenommen werden.
Zu Frage 10:
Die Fachöffentlichkeit wird regelmäßig und kontinuierlich bei diversen Fachveranstaltungen und Fachmessen, z.B. der BBG-Messe, sowie über einschlägige Fachmedien, Newsletter und Websites bezüglich der nachhaltigen Anforderungen gemäß dem naBe-Aktionsplan informiert. Eine wichtige Informationsfunktion kommt der BBG im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen zu.
Zu den Fragen 11 und 12:
Das BMLFUW unterstützt u.a. Aktivitäten von NGOs wie der Südwind Agentur in konkreten Projekten. Dabei geht es u.a. um den Erfahrungsaustausch mit Stakeholdern aus dem Süden, die Förderung von Vernetzung, Multi-Stakeholder-Dialogen und Pilotprojekten zu nachhaltiger Beschaffung und menschenwürdiger Arbeit mit dem Schwerpunkt auf die Produktionsbedingungen von Arbeitskleidung.
Zu Frage 13:
Die Beschaffung läuft grundsätzlich über die BBG, daher hat die BBG im Rahmen ihrer Ausschreibungsverfahren maßgeblichen Einfluss, ökologische, soziale und entwicklungspolitische Kriterien zu berücksichtigen. Das BMLFUW führt in diesem Zusammenhang einen stetigen Dialog mit der BBG, damit diese Kriterien ausreichend integriert werden. Das BMLFUW ruft im Rahmen der vorhandenen BBG-Verträge bzw. Rahmenverträge somit auch gezielt Produkte und Dienstleistungen ab, die diesen Kriterien entsprechen (Ökostrom, Papier mit Umweltzeichen, umweltfreundliche Büroartikel etc).
Zu Frage 14:
Im Bereich des BMLFUW sind in der Zentralleitung 5 Personen – 1 BBG-Koordinator und 4 Teil-Koordinatoren sowie bei den 21 Dienststellen mindestens je 2 Personen mit der Beschaffung sowie den ökologischen und sozialen Kriterien vertraut. Die Kommunikation, Information und Koordination dieser Personen bezüglich Beschaffung erfolgt unter anderem auch in Form von halbjährlichen Treffen bei den sogenannten Direktoren- sowie Verwaltungsführungs-Konferenzen.
Zu Frage 15:
Im Rahmen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, der Global-Budgets und der sogenannten Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne wurde die naBe-konforme Beschaffung in den Zielkatalog aufgenommen und wird erstmals 2013 an einem Zielwert gemessen werden. Dieser Zielwert wird mittels einer Auswertung der BBG im sogenannten e-Shop automatisiert ermittelt und gibt den naBe-konformen Anteil an e-Shop-Abrufen durch das BMLFUW inklusive Dienststellen wieder.
Am 31.12.2011 betrug dieser Wert bei der erstmaligen Auswertung 37% und soll bis 2013 auf 45% gesteigert werden, wobei z.B. der Abruf an ÖKO-Strom und weitere Positionen in diesem Anteil bislang noch nicht enthalten sind. Die Zentralleitung des BMLFUW verfolgt seit dem Jahr 2000 im Rahmen der EMAS-Zertifizierung eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen des Ministeriums. Ein wesentlicher Teil dieser Verbesserungen betrifft auch den Bereich Beschaffung in der Zentralleitung. Der Anteil an naBe-konformer Beschaffung ist kontinuierlich gestiegen (Ökostrom, umweltfreundliches Papier, Büromaterialien, Fairtrade-Kaffee und Tee) und daher deutlich höher als in den Dienststellen. Als anzustrebendes Ziel gilt hier grundsätzlich die 100%- Marke. Das angestrebte Ziel von 100 % ist aber nur im Zusammenspiel mit der BBG und deren Abruf-Angeboten und Verträgen sowie geeigneten budgetären Rahmenbedingungen erreichbar.
Zu Frage 16:
Das BMLFUW und die Geschäftsführung des „ANKÖ Österreich“ sind dabei, eine geeignete Vorgangsweise zu entwickeln, um ökologisches und soziales Engagement von Unternehmen im „ANKÖ Österreich“ zu integrieren und so die Wichtigkeit der Nachhaltigkeit für Auftraggeber und Auftragnehmer zu unterstreichen und publik zu machen.
Zu Frage 17:
Eine Auswertung dieser absoluten Summen aller genannten Produkte ist dem BMLFUW derzeit ressortweit nur unter großem Ressourcen- und Zeitaufwand möglich und erscheint aus verwaltungsökonomischen Gründen daher nicht sinnvoll.
Die BBG verfügt mittels e-Shop-Auswertung über ausreichende Daten, welche sie ressortweise zur Verfügung stellen kann.
Im Bereich der Genussmittel verfolgt das BMLFUW den Grundsatz der Beschaffung von regionalen und saisonalen Bio-Produkten, sodass beispielsweise Orangensaft grundsätzlich ausscheidet. Bei Sitzungen wird ausschließlich Fairtrade-Kaffee bzw. -Tee angeboten.
Der Bundesminister: