12099/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/90-PMVD/2012 3. September 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Juli 2012 unter der Nr. 12248/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Datenweitergabe durch das HNA an ausländische Dienste" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 8:
Das Schengener Informationssystem (SIS) betrifft ausschließlich die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Europa. Den nationalen Teil des SIS betreibt in Österreich das Bundesministerium für Inneres. Das Heeres-Nachrichtenamt hat keinen direkten Zugriff auf dieses Informationssystem.
Auf die im Heeres-Nachrichtenamt verwendeten Daten haben ausschließlich jene Personen Zugriff, die diese Daten zur Aufgabenerfüllung unbedingt benötigen. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt unter den strengen Vorgaben des § 25 Militärbefugnisgesetz (MBG). Gemäß § 25 Abs. 6 MBG ist dem Rechtsschutzbeauftragten jährlich über die durchgeführte Übermittlung von Daten österreichischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an ausländische öffentliche Dienststellen oder internationale Organisationen oder sonstige zwischenstaatliche Einrichtungen, soweit dies auf einer völkerrechtlichen Verpflichtung beruht oder eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung von Aufgaben der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr darstellt, zu berichten.
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass Angelegenheiten der militärischen Nachrichtendienste nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.