121/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0181-I/A/3/2008

Wien, am   30. Jänner 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 194/J der Abgeordneten Grosz, Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

Für den Zeitraum vor dem 24.4.2007 darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 680/J (XXIII.GP) durch meine Amtsvorgängerin verweisen. Im Zeitraum 24.4.2007 bis 1.11.2008 haben 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nebenbeschäftigungen gemeldet. Alle 28 Meldungen betrafen die Zentralleitung des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, auf das Ministerbüro entfiel keine Meldung.

 

Bei den gemeldeten Nebenbeschäftigungen handelt es sich überwiegend um Vortrags- bzw. Lehrtätigkeiten. Die weiteren Meldungen betreffen Berater- bzw. Autorentätigkeiten, Kundenwerbung u. Öffentlichkeitsarbeit sowie Gesellschafterfunktionen.

 

 

Frage 3:

Für den Zeitraum vor dem 24.4.2007 verweise ich auf die Ausführungen meiner Amtsvorgängerin zur parlamentarischen Anfrage Nr. 680/J (XXIII.GP). Im Zeitraum 24.4.2007 bis 1.11.2008 wurden keine Nebenbeschäftigungen untersagt.

 

 

Frage 4:

Dies wird durch die Personalabteilung wahrgenommen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister