12100/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG.
NORBERT DARABOS BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
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S91143/91-PMVD/2012 3. September 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Juli 2012 unter der Nr. 12249/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Austausch fehlerhafter Daten mit ausländischen Nachrichtendiensten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 11:
Die technische Telekommunikationsüberwachung der Bürgerinnen und Bürger durch militärische Organe und Dienststellen, die mit Aufgaben der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr betraut sind, ist verboten.
Militärische Organe und Dienststellen, die mit Aufgaben der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr betraut sind, dürfen gem. § 22 Abs. 2a Militärbefugnisgesetz (MBG) von den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste jene Auskünfte über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses verlangen, die diese Organe und Dienststellen als wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung von Aufgaben der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr benötigen. Auf die technischen Systeme der Telekommunikationsdienste haben diese Organe und Dienststellen keinen Zugriff.
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass Angelegenheiten der militärischen Nachrichtendienste nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.