12103/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-13.000/0010-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . August 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Drin. Winter und weitere Abgeordnete haben am 4. Juli 2012 unter der Nr. 12264/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Berufsbezeichnungen und Titelwirrwarr bei Wahlen und in der Öffentlichkeit gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Haben Sie als Bundesministerin von der Bezeichnung „Bundesgeschäftsführerin“ auf der Nationalratswahlliste 2008 Kenntnis erlangt?

Ø  Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Ø  Haben Sie diese Berufsbezeichnung als seinerzeitige amtierende Frauenministerin mit Berufsverbot korrigiert?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass die gegenständliche Anfrage keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 B-VG betrifft. Aufgrund der offenkundigen Unrichtigkeit der in der Anfrage aufgestellten Behauptung möchte ich jedoch klarstellen, dass ich das Amt der Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst lediglich bis Juni 2008 ausgeübt habe. Zum Zeitpunkt der Nationalratswahl 2008 war ich somit nicht – wie in der Anfrage fälschlicherweise angeführt - amtierende Frauenministerin, sondern in der Tat Bundesgeschäftsführerin der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) und wurde richtigerweise auf der Nationalratswahlliste 2008 auch als solche geführt.