12107/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0352-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 4. September 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12279/J-NR/2012 betreffend Sprachstand von Kindern mit Migrationshintergrund, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 4. Juli 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass in der Bildungsdokumentation kein direktes Erhebungsmerkmal betreffend den „Migrationshintergrund“ der Schülerinnen und Schüler verfügbar ist und keine „Sprachstandserhebung“ im Sinne der im einleitenden Teil der Anfrage unter Hinweis auf den „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ angesprochenen „Kategorisierung von Sprachkenntnissen“ erfolgt.

 

Gemäß Bildungsdokumentationsgesetz wird/werden die „im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)“ erhoben, wobei bis zu drei Sprachen angegeben werden können. Im Fall von Mehrfachnennungen dient die jeweils erste Angabe zum Erhebungsmerkmal „im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)“ als Datenbasis für die Feststellung der Erstsprache. Das Bildungsdokumentationsgesetz fragt nicht, wie gut die verwendeten Sprachen beherrscht werden, sondern stellt nur auf den Gebrauch ab. Mit der Möglichkeit, mehr als eine Sprache anzugeben, wird der lebensweltlichen Mehrsprachigkeit vieler Schülerinnen und Schüler auch statistisch entsprochen.


Der Sprachenkatalog bezüglich der „im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)“ enthält neben Deutsch rund 80 Sprachen bzw. Sprachengruppen. Der vollständige Sprachenkatalog, der in der Bildungsdokumentation zur Anwendung kommt, sowie die Zahl der Schülerinnen und Schüler beim Ergebungsmerkmal „im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)“ auf Basis der Daten der Bildungsdokumentation zum letztverfügbaren Schuljahr 2010/11 stellen sich entsprechend der nachfolgenden Auswertung dar; bei mehreren angegebenen Sprachen wurde die als erstes genannte Sprache verwendet.

 

„im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)“ entsprechend Sprachkatalog

Anzahl Schülerinnen und Schüler

Deutsch

919.245

Afrikaans

73

Albanisch

14.101

Amerikanische Sprachen

11

Amharisch

41

Arabisch

6.982

Aramäisch

190

Armenisch

460

Bantusprachen

41

Bengalisch

341

Bosnisch

10.421

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

15.336

Bulgarisch

1.115

Burgenland-Kroatisch

194

Chinesisch (ohne nähere Differenzierung)

2.282

Chinesisch (Putonghua - Mandarin)

104

Chinesisch (Yue - Kantonesisch)

34

Dänisch

57

Dari

189

Englisch

3.605

Estnisch

21

Finnisch

80

Französisch

830

Georgisch

178

Griechisch

164

Hebräisch

387

Hindi

730

Indonesisch

73

Irisch

10

Isländisch

18

Italienisch

815

Japanisch

207

Kambodschanisch

56

Koreanisch

321

Kroatisch

12.973

Kurdisch

1.923

Ladinisch

1

Lettisch

31

Litauisch

61

Makedonisch

1.584

Malayalam

281

Malayisch

61

Maltesisch

1

Mongolisch

133

Niederländisch/Flämisch

312

Norwegisch

29

Pashto

153

Persisch (Farsi)

2.286

Polnisch

5.804

Portugiesisch

447

Punjabi

537

Rätoromanisch/Rumantsch

4

Romanes

121

Rumänisch

8.924

Russisch

2.623

Schwedisch

223

Serbisch

19.570

Serbokroatisch

4.193

Singalesisch

49

Slowakisch

2.064

Slowenisch

1.329

Spanisch

1.994

Suaheli

62

Syrisch

47

Tagalog

824

Tamilisch

7

Thailändisch

373

Tschechisch

1.387

Tschetschenisch

2.320

Türkisch

56.146

Ukrainisch

296

Ungarisch

4.348

Urdu

564

Vietnamesisch

418

Vlachisch

1

Weißrussisch

19

Windisch

1

Yoruba

48

Sonstige afrikanische Sprachen

402

Sonstige asiatische Sprachen

961

Sonstige europäische Sprachen

103

Sonstige Sprache(n)

15.164

 

Zum „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ des Europarats (GERS) ist festzuhalten, dass sich dieser im Wesentlichen auf fremdsprachliche Kompetenzen jugendlicher und erwachsener Lernender bezieht und für Sprachstandsfeststellungen von Schulkindern ungeeignet ist, was anhand eines Beispiels erläutert werden soll. So findet sich auf A1, der niedrigsten Kompetenzstufe des GERS, bei der Fertigkeit „Schreiben“ etwa folgender Eintrag: „Ich kann auf Formularen, zB. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.“ Schülerinnen und Schüler, die beim Erwerb der Schriftsprache noch am Anfang stehen, werden an dieser Aufgabe zwangsläufig scheitern, selbst wenn sie mündlich über eine altersadäquate Kompetenz in der betreffenden Sprache verfügen, nicht zuletzt deswegen, weil die Aufgabenstellung für ein erwachsenes Zielpublikum konzipiert wurde und keinerlei Bezug zur Lebenswelt von Kindern hat.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.