12109/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.09.2012
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0202-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12280/J-NR/2012
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verfahrenshilfe 2011 und 2012 bis dato“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 20:
Der Vorwurf des Missbrauchs der Verfahrenshilfe kann mangels näherer Kenntnis der dieser Behauptung zugrunde liegenden Fälle nicht nachvollzogen werden. Ganz allgemein sei aber bemerkt, dass Verfahrenshilfe nicht bewilligt werden kann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint (§ 63 Abs. 1 ZPO). Diese Schranke beugt der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Verfahrenshilfe effektiv vor.
Aus den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz (VJ) können nur Anträge sowie deren Erledigung (Bewilligung bzw. Ablehnung) allgemein ausgewertet werden. Eine Erfassung der Staatsbürgerschaft ist in Zivilsachen nicht vorgesehen, aber auch in Strafsachen werden die Verfahrenshilfeanträge nicht einer bestimmten Person zugeordnet. Aus diesem Grund ist auch keine Unterscheidung nach Kläger bzw. Klägerin und Beklagtem bzw. Beklagter möglich.
Aus dem Rechnungswesen ist die Höhe der Pauschalvergütung an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAKT) ersichtlich; sie beträgt rund 18,4 Mio. Euro pro Jahr.
Das automationsunterstützt auswertbare Zahlenmaterial aus der VJ ist der Beantwortung angeschlossen. Die für die detaillierte Beantwortung der Anfrage erforderlichen (händisch durchzuführenden) Tiefenanalysen wären nur im Rahmen einer aufwändigen wissenschaftlichen Studie leistbar. Im Rahmen parlamentarischer Anfragebeantwortungen übersteigt der Erhebungs- und Auswertungsaufwand die Grenzen des Zumutbaren.
Wien, . September 2012
Dr. Beatrix Karl
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.