12111/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0170-I/4/2012                                            Wien, am 4. September 2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Juli 2012 unter der Nr. 12265/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Berufsbezeichnungen und Titelwirrwarr bei Wahlen und in der Öffentlichkeit“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  Von wem hat die für die Homepagebetreuung des Bundeskanzleramtes zuständige Abteilung Auskünfte über den Lebenslauf des amtierenden Bundeskanzlers erhalten?

Ø  Unter welcher Aktenzahl werden Unterlagen und Auskünfte über den Lebenslauf des amtierenden Bundeskanzlers geführt?

Ø  Sind bei diesen Unterlagen und Auskünften auch Zeugnisse oder „Selbstauskünfte“ des Bundeskanzlers enthalten?

Ø  Warum ergänzt das Bundeskanzleramt den Lebenslauf des amtierenden Bundeskanzlers Werner Faymann für den Zeitraum 1978 bis 1985 nicht entsprechend?


Der Lebenslauf auf der Website des Bundeskanzleramtes stellt in kompakter Weise meinen beruflichen und privaten Werdegang dar. Für seine Erstellung wurde auf bestehende Unterlagen zurückgegriffen. Der Text wurde mit meinem Kabinett abgestimmt. Akte wurden in diesem Kontext nicht erstellt.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ø  Hat das Bundeskanzleramt bzw. das Kabinett des Bundeskanzlers Falschmeldungen über die Führung eines  Akademischen Grad in öffentlichen korrigiert?

Ø  Wenn ja, gegenüber welchen Stellen und Institutionen?

Ø  Unter welchen Aktenzahlen werden solche Korrekturen geführt?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Zu Frage 8:

Ø  Unter welcher Aktenzahl werden Unterlagen und Auskünfte über den Lebenslauf des amtierenden Bundeskanzlers geführt?

 

Auskünfte meiner Person werden je nach dem Zusammenhang, in dem die Anfragen gestellt werden, entweder direkt ohne aktenmäßige Protokollierung gegeben (beispielsweise telefonisch oder in Beantwortung von Mails) oder aber unter jenen Aktenzahlen, die der jeweiligen Sachmaterie zuzuordnen sind.

 

Mit freundlichen Grüßen