12116/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/98-PMVD/2012                                                                                     4. September 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2012 unter der Nr. 12433/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Praktika und Verwaltungspraktika" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Im Hinblick darauf, dass die im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport verwendeten Praktikantinnen und Praktikanten in einer Vielzahl von Dienststellen des Ressortbereichs eingesetzt sind und auch dementsprechende unterschiedliche Tätigkeiten zu erbringen haben, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Aufschlüsselung dieser Daten Abstand nehme, da dies einen außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.


Zu 3 bis 4:

Zunächst ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass „Ferial“-Verwaltungs­praktikantinnen und -praktikanten entsprechend ihrer vorhandenen Ausbildung und Verwendung entlohnt werden. Das damit verbundene Monatsentgelt richtet sich ausschließlich nach den im Vertragsbedienstetengesetz 1948 festgelegten Sätzen. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass auf die Dauer des Praktikums die „Ferial“-Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten in der Kranken-, Unfall- und Pensions­versicherung nach Maßgabe des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) sowie in der Arbeitslosenversicherung auf Grund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 pflichtversichert werden.

Zu 5:

46

Zu 6:

Nein. Hiezu ist zu bedenken, dass sich Praktikantinnen und Praktikanten in einem befristeten Ausbildungsverhältnis befinden (§ 36a VBG „Verwaltungspraktikum“) und eine allfällige Übernahme in den Planstellenbereich des Bundesministeriums für Landes­verteidigung und Sport nur im Zuge einer Neuaufnahme – nach erfolgter Bewerbung – möglich wäre.

Zu 7 und 8:

Entfällt.