12126/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0890-II/10/a/2012

Wien, am           . September 2012

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 5. Juli 2012, unter der Zahl 12314/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage, betreffend „Schutzzonen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mit Stichtag 1. Jänner 2012 gab es 9 Schutzzonen; davon 2 in Innsbruck, 1 in St. Pölten, 4 in Traiskirchen, 1 in Bad Vöslau und 1 in Feldbach.


Zu Frage 2:

Ort der Schutzzonen

Anzahl der Kontrollen

Innsbruck

295

St. Pölten

482

Traiskirchen

durchschnittlich 3 Kontrollen pro Woche und Schutzzone

Bad Vöslau

10

Feldbach

*

Wien

*

*Verstärkte Überwachung im Rahmen des Streifendienstes; entsprechende gesonderte statistische Aufzeichnungen wurden nicht geführt.

 

Zu Frage 3:

Einer Person wurde in Wien der Zugang verwehrt.

 

Zu Frage 4:

202 Personen.

 

Zu Frage 5:

Keiner Person wurde aus diesem Grunde der Zugang verwehrt.

 

Zu Frage 6:

Keine Person wurde aus diesem Grunde weggewiesen.

 

Zu Frage 7:

Einer Person wurde der Zugang verwehrt.

 

Zu Frage 8:

180 Personen.

 

Zu Frage 9

Keiner Person wurde aus diesem Grunde der Zugang verwehrt.

 

Zu Frage 10:

Keine Person wurde aus diesem Grunde weggewiesen.


Zu Frage 11:

Ort der Schutzzone

Anzahl der Kontrollen

Innsbruck

305

St. Pölten

527

Traiskirchen

durchschnittlich 3 Kontrollen pro Woche und Schutzzone

Wien

*

* Verstärkte Überwachung im Rahmen des Streifendienstes; entsprechende diesbezügliche statistische Aufzeichnungen wurden nicht geführt.

 

Zu Frage 12:

Einer Person wurde in Wien der Zugang verwehrt.

Zu Frage 13:

114 Personen.

 

Zu Frage 14:

Keiner Person wurde aus diesem Grunde der Zugang verwehrt.

 

Zu Frage 15:

Keine Person wurde aus diesem Grunde weggewiesen.

 

Zu Frage 16:

Einer Person wurde der Zugang verwehrt.

 

Zu Frage 17:

93 Personen.

 

Zu Frage 18

Keiner Person wurde aus diesem Grunde der Zugang verwehrt.

 

Zu Frage 19:

Keine Person wurde aus diesem Grunde weggewiesen.