12126/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0890-II/10/a/2012
Wien, am . September 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 5. Juli 2012, unter der Zahl 12314/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage, betreffend „Schutzzonen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 1. Jänner 2012 gab es 9 Schutzzonen; davon 2 in Innsbruck, 1 in St. Pölten, 4 in Traiskirchen, 1 in Bad Vöslau und 1 in Feldbach.
Zu Frage 2:
|
Ort der Schutzzonen |
Anzahl der Kontrollen |
|
Innsbruck |
295 |
|
St. Pölten |
482 |
|
Traiskirchen |
durchschnittlich 3 Kontrollen pro Woche und Schutzzone |
|
Bad Vöslau |
10 |
|
Feldbach |
* |
|
Wien |
* |
*Verstärkte Überwachung im Rahmen des Streifendienstes; entsprechende gesonderte statistische Aufzeichnungen wurden nicht geführt.
Zu Frage 3:
Einer Person wurde in Wien der Zugang verwehrt.
Zu Frage 4:
202 Personen.
Zu Frage 5:
Keiner Person wurde aus diesem Grunde der Zugang verwehrt.
Zu Frage 6:
Keine Person wurde aus diesem Grunde weggewiesen.
Zu Frage 7:
Einer Person wurde der Zugang verwehrt.
Zu Frage 8:
180 Personen.
Zu Frage 9
Keiner Person wurde aus diesem Grunde der Zugang verwehrt.
Zu Frage 10:
Keine Person wurde aus diesem Grunde weggewiesen.
Zu Frage 11:
|
Ort der Schutzzone |
Anzahl der Kontrollen |
|
Innsbruck |
305 |
|
St. Pölten |
527 |
|
Traiskirchen |
durchschnittlich 3 Kontrollen pro Woche und Schutzzone |
|
Wien |
* |
* Verstärkte Überwachung im Rahmen des Streifendienstes; entsprechende diesbezügliche statistische Aufzeichnungen wurden nicht geführt.
Zu Frage 12:
Einer Person wurde in Wien der Zugang verwehrt.
Zu Frage 13:
114 Personen.
Zu Frage 14:
Keiner Person wurde aus diesem Grunde der Zugang verwehrt.
Zu Frage 15:
Keine Person wurde aus diesem Grunde weggewiesen.
Zu Frage 16:
Einer Person wurde der Zugang verwehrt.
Zu Frage 17:
93 Personen.
Zu Frage 18
Keiner Person wurde aus diesem Grunde der Zugang verwehrt.
Zu Frage 19:
Keine Person wurde aus diesem Grunde weggewiesen.