12146/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0171-I/4/2012 Wien, am 5. September 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kaufmann-Bruckberger, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juli 2012 unter der Nr. 12294/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kanzlerfest 2012“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Handelte es sich beim
„Kanzlerfest“ um eine offizielle Veranstaltung des Bundeskanzleramtes
oder um eine Veranstaltung der SPÖ?
a. Falls ja, wie hoch waren die Kosten für die österreichischen
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?
i. Wen können sie als Sponsoren namhaft machen?
ii. Können sie Sponsoren nicht namhaft machen?
1. Warum nicht?
iii. Wie wurden die Sponsoren ausgewählt?
iv. Wie wurden die Sponsoren angesprochen?
v. Wer hat mit den Sponsoren verhandelt?
vi. Welche Gegenleistungen haben die Sponsoren von einem Sponsoring des
Kanzlerfestes zu erwarten, bzw. welche Gegenleistungen wurden den Sponsoren als
Ausgleich zugesagt?
vii. Kann man „Anfütterungsversuche“ von den geladenen
Gästen aus Politik, Wirtschaft, Medien, Kunst ausschließen?
viii. Wie viele Mitarbeiter wurden mit der Organisation und Umsetzung betraut?
ix. Mussten die Mitarbeiter, die mit der Organisation und Umsetzung betraut wurden,
Überstunden machen?
1. Wenn ja, welche Kosten sind dafür angefallen?
2. Wenn nein, wurde die Organisation von einer externen Firma
durchgeführt?
Wenn ja, wie hoch sind die Kosten, die dadurch entstanden sind?
x. Oder wurde die Organisation von der SPÖ-Bundesgeschäftsstelle
durchgeführt?
1. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten die dadurch entstanden sind?
2. Wenn nein, wurde die Organisation von einer SPÖ-nahen Firma
durchgeführt?
a. Wenn ja, wie hoch sind die Kosten die dadurch entstanden sind?
b. Wenn nein, wer hat das Kanzlerfest organisiert?
xi. Welche Manager aus staatsnahen Betrieben wurden bei diesem Fest eingeladen?
Es handelte sich um keine Veranstaltung des Bundeskanzleramtes. Daher betreffen diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes.
Zu Frage 2:
Ø Falls nein, werden Sie in Hinkunft davon
Abstand nehmen, Parteiveranstaltungen den offiziellen Charakter einer
Festveranstaltung des Bundeskanzleramts zu verleihen?
a. Welche Ministerien wurden als Sponsoren für Ihre Parteiveranstaltung
„Kanzlerfest“ gewonnen werden?
b. Wie hoch waren die jeweiligen Sponsorbeiträge (inkl. Sachleistungen wie
Druckkosten, Logoaufdrucke, etc.)?
c. Welche staatsnahen Betriebe, bzw. Betriebe der öffentlichen Hand (z.B.
Gemeinde Wien) konnten als Sponsoren für Ihre Parteiveranstaltung
„Kanzlerfest“ gewonnen werden?
d. Wie hoch waren die jeweiligen Sponsorbeiträge (inkl. Sachleistungen wie
Druckkosten, Logoaufdrucke, etc.)?
Das Bundeskanzleramt hat der Veranstaltung nicht den Charakter einer offiziellen Festveranstaltung verliehen. Vom Bundeskanzleramt gab es auch keine Aktivitäten im Hinblick auf Sponsoren.
Mit freundlichen Grüßen