12154/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0032-I/PR3/2012 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . September 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Deimek und weitere Abgeordnete haben am 5. Juli 2012 unter der Nr. 12325/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Mehrkosten durch das Schienenkartell gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Sind dem Bundesministerium die sechs übrigen Unternehmen, die sich an dem Schienenkartell beteiligt haben, bekannt?
Ø Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich?
Ø Haben auch die ÖBB bzw. die ÖBB-Infrastruktur AG Schienenstahl von Unternehmen bezogen, die an der Bildung des Schienenkartells beteiligt waren?
Ø Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang?
Ø Auf welche Summe beläuft sich der resultierende finanzielle Schaden?
Ø Haben Subunternehmer der ÖBB bzw. der ÖBB-Infrastruktur AG Schienenstahl von Unternehmen bezogen, die sich am Schienenkartell beteiligt haben?
Ø Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang und wie hoch ist der daraus resultierende Schaden für die ÖBB bzw. die ÖBB-Infrastruktur AG?
Die gegenständliche parlamentarische Anfrage betrifft die operative Geschäftstätigkeit der ÖBB-Infrastruktur. Die vorliegenden Fragen fallen daher nicht unter das Interpellationsrecht, zumal in der österreichischen Rechtsordnung für Kartellangelegenheiten eine gerichtliche Zuständigkeit vorgesehen ist.