12154/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0032-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . September 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Deimek und weitere Abgeordnete haben am 5. Juli 2012 unter der Nr. 12325/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Mehrkosten durch das Schienenkartell gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø  Sind dem Bundesministerium die sechs übrigen Unternehmen, die sich an dem Schienenkartell beteiligt haben, bekannt?

Ø  Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich?

Ø  Haben auch die ÖBB bzw. die ÖBB-Infrastruktur AG Schienenstahl von Unternehmen bezogen, die an der Bildung des Schienenkartells beteiligt waren?

Ø  Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang?

Ø  Auf welche Summe beläuft sich der resultierende finanzielle Schaden?

Ø  Haben Subunternehmer der ÖBB bzw. der ÖBB-Infrastruktur AG Schienenstahl von Unternehmen bezogen, die sich am Schienenkartell beteiligt haben?

Ø  Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang und wie hoch ist der daraus resultierende Schaden für die ÖBB bzw. die ÖBB-Infrastruktur AG?

 

Die gegenständliche parlamentarische Anfrage betrifft die operative Geschäftstätigkeit der ÖBB-Infrastruktur. Die vorliegenden Fragen fallen daher nicht unter das Interpellationsrecht, zumal in der österreichischen Rechtsordnung für Kartellangelegenheiten eine gerichtliche Zuständigkeit vorgesehen ist.