12156/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0210-I/A/15/2012
Wien, am 5. September 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12329/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Vorweg erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass es sich bei den in der Anfrage behandelten Themen auch um Vorgänge handelt, die in die Amtszeiten meiner Vorgängerinnen fallen bzw. sich teilweise vor meiner Angelobung zum Bundes-minister für Gesundheit verwirklicht haben. Insofern bin ich bei der Beantwortung der Anfrage auf die zugänglichen Akten und die Informationen der im meinem Ressort handelnden Personen angewiesen.
Festzuhalten ist auch, dass im Zuge des anhängigen Strafverfahrens seitens meines Ressorts den zuständigen Behörden umfassende Einsicht in Akten gewährt wird.
Frage 1:
Im Zuge der Maßnahmen bei der Influenzapandemie A(H1N1) 2009 wurden kosten-lose Kontingente der 2007 eingelagerten Grippeschutzmasken an die Bundesländer übergeben, damit sie im Falle der Verteilung logistisch näher an der Bevölkerung gelagert werden können. Insgesamt wurden 1.056 Paletten mit durchschnittlich 6.000 Masken an die Bundesländer übergeben. Derzeit wird noch ein Restbestand von 1.587.880 Stück (253 Paletten) von meinem Ressort eingelagert. Da die Halt-barkeit dieser Schutzmasken von der Herstellungsfirma bis 2016 bestätigt wurde, kann die Lagerung bis zum Jahr 2016 erfolgen.
Frage 2:
Die Einlagerung wurde in zwei Lagern vorgenommen:
§ Im Lager des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) werden Kosten von € 5,-- (keine Mehrwertsteuer) pro Palette und Monat verrechnet. Die Kosten für das Jahr 2009 betrugen € 23.610,-- und für das
Jahr 2010 € 15.240,--. Die Abrechnung für 2011 wurde meinem Ressort bis
dato von Seiten des BMLVS noch nicht in Rechnung gestellt.
§ Ein großes Kontingent an Schutzmasken wurde auch in einem Lager der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften GmbH, Saalfelden, gelagert. Dieses Lager wurde im Dezember 2009 zur Gänze geräumt.
Fragen 3 und 10:
Nachdem es im Oktober 2009 in der Ukraine zu einem vermehrten Auftreten von Krankheitsfällen – ausgelöst durch die neue Grippe Influenza A(H1N1) – mit tausenden hospitalisierten Personen gekommen war, wandte sich die Regierung der Ukraine im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden am 30. Oktober 2009 an die Europäische Union und an die NATO und bat in einem internationalen Hilfsersuchen um Unterstützung durch Beistellung von Impfstoffen, Medikamenten und weiterer medizin-technischer Ausrüstung.
Diese in weiterer Folge an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelten Hilfsersuchen langten über das „Monitoring and Information Centre“ (MIC) der Euro-päischen Kommission und das „Euro Atlantic Disaster Response Coordination Centre“ der NATO (EADRCC) auch in der Bundeswarnzentrale des Bundesministeriums für Inneres ein, wobei insbesondere um Beistellung von Impfstoffen, Medikamenten und medizinischer Ausrüstung wie Schutzmasken, Desinfektionsstoffen und ähnlichem gebeten wurde.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat, in Reaktion auf die vom Bundes-ministerium für Inneres durchgeführte Aussendung des gegenständlichen Hilfser-suchens, Schutzmasken aus der noch vorhandenen Restmenge der seinerzeitigen „Versorgungsaktion für die Bevölkerung“ dem Bundesministerium für Inneres zur Verfügung gestellt.
Fragen 4 und 5:
Nein.
Frage 6:
Auf Basis des gestellten Hilfsersuchens wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres als Empfänger der Sendung festgelegt:
Government of Ukraine
Ministry for Emergencies and Affairs of Population Protection from the Consequences of Chernobyl Catastrophe, State Enterprise
“Mobile Rescue Center” of the MOE of Ukraine
Fragen 7 bis 9:
Der gesamte Einsatz wurde vom Bundesministerium für Inneres im Rahmen seiner Zuständigkeit für die internationale Katastrophenhilfe und das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement organisiert.
Dem Bundesministerium für Gesundheit sind durch die Spende keine Transport-kosten entstanden.
Fragen 11 und 12:
Da die Aktion, für die Bevölkerung eine Bevorratung von Grippeschutzmasken auf eigene Kosten zu ermöglichen, im damaligen Verständnis der Ressortführung keine „Beschaffung des Bundes im engeren Sinne“ darstellte, wurden im Sinne eines
öffentlichen Beschaffungsvorgangs nach dem Vergaberecht keine Vergleichsangebote eingeholt.
Wesentlich zum Gesamtverständnis der auch im einschlägigen Rechnungshofbericht genannten (und seither bekannten) Preise ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die Aktion über Wunsch der Ressortführung über den Handel abgewickelt wurde und die Masken von Anfang an für den Verkauf im (Lebensmittel-) Handel bestimmt waren. Die Aktion war aus dazumaliger Ressortsicht also nicht als „Gratis-Verteilung“ von Masken, die davor von der Bundesregierung gekauft worden wären, konzipiert worden. Argumentiert wurde damit, dass die beiden Hersteller derartige Masken üblicherweise in kleinen Mengen über Baumärkte verkauften, wo der Stückpreis damals ein Vielfaches über dem gemeinsam für die „Pandemieaktion“ (gleichen) vereinbarten Preis lag.
Der Lebensmittelhandel wurde deswegen vom Ressort angesprochen, weil es stra-tegisch um einen Handelsplatz ging, bei dem die Bevölkerung regelmäßig Einkäufe tätigt und damit einen leichten und raschen Zugang zu den Masken erhalten sollte. Am Beginn hatte man deswegen z.B. auch an Tankstellenshops gedacht, die aber auf Grund der kleinen Verkaufsflächen dann nicht weiter in Betracht gezogen wurden. Der damals beteiligte Lebensmittelhandel hat sein Mitwirken offenbar auch als Mit-wirkung an einer „Public-Health-Maßnahme“ verstanden.
Aus heutiger Sicht kann zugestanden werden, dass im Zeitraum der Vorbereitung der Bevorratungsaktion die mediale Berichterstattung und somit die öffentliche Sensibili-sierung gerade einen Höhepunkt erlebte, weil an den Grenzen der Europäischen Union und Anfang Jänner 2006 auch in Österreich erste Fälle von aviärer Influenza in Wildgeflügelpopulationen aufgetreten waren.
Parallel bzw. zeitlich vorgelagert zur Aktion, die Bevölkerung zur Bevorratung von Grippeschutzmasken auf eigene Kosten über den Weg des (Lebensmittel-) Handels einzuladen, hat es für die Schlüsselkräfte im öffentlichen Bereich eine Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) gegeben.
Diese wurde vom Ressort initiiert und es lagen in der Folge Einschätzungen vor, die zur damaligen Bewertung der beteiligten Mitarbeiter/innen im Ressort führte, dass keine der an der BBG-Ausschreibung teilnehmenden Firmen die Anzahl an gewünschten Masken in der vereinbarten Qualität (FFP1) für die Bevorratungsaktion der Bevölkerung hätte liefern können.
Fragen 13 bis 16:
Die kolportierten Meldungen können auf Grund der ho. Aktenlage nicht verifiziert werden. In diesem Zusammenhang wäre an die für die Angelegenheiten der Bundes-beschaffung GmbH zuständige Bundesministerin für Finanzen heranzutreten.
Frage 17:
Der Kritik des RH auf mangelnde Nachvollziehbarkeit ist aus meiner Sicht beizutreten.
Frage 18:
€ 2.259.000,-- (inkl. MWSt).
Frage 19:
Im Buchhaltungssystem meines Ressorts finden sich keine Hinweise auf derartige Zahlungsströme.
Fragen 20 bis 24:
Im Buchhaltungssystem meines Ressorts finden sich für den angefragten Zeitraum keine Hinweise auf Geschäftsbeziehungen zwischen der in Rede stehenden Firma und dem Ressort.