12160/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0156-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. SEP. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Peter Stauber, Kolleginnen und

Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12412/J, betreffend Einführung

einer permanenten Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung von

100 km/h auf der A 2 im Streckenabschnitt Wolfsberg – St. Andrä

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juli 2012, Nr. 12412/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Vollziehung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) fällt unter den Kompetenztat­bestand Luftreinhaltung gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG; die Vollziehung erfolgt demgemäß in mittelbarer Bundesverwaltung. Es liegt nicht im Ermessen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, diese Kompetenzregelung zu ändern.


Zu Frage 2:

 

Gemäß § 23 IG-L sind im Bericht, der dem Nationalrat vorzulegen ist, folgende Punkte darzustellen:

·         Zustand, Entwicklung und Prognose der Immissionen von Luftschadstoffen, für die in den Anlagen 1, 2 und 5 IG-L oder in einer Verordnung gemäß § 3 Abs. 5 IG-L Immissionsgrenzwerte oder Immissionszielwerte festgelegt sind;

·         Zustand, Entwicklung und Prognose der Emissionen, die nach dem IG-L erhoben werden;

·         Erfolg der nach dem IG-L getroffenen Maßnahmen.

 

Der letzte derartige Bericht betrifft die Jahre 2006 bis 2008. Seit der Vorlage dieses Berichts wurde 2010 vom Landeshauptmann von Kärnten ein Programm gemäß § 9a IG-L zur Reduktion der PM10-Belastung im mittleren Lavanttal vorgelegt. Im nächsten Bericht, der die Jahre 2009 bis 2011 umfasst, wird dies und allfällige weitere Schritte dokumentiert und dem Nationalrat zur Kenntnis gebracht werden.

 

Zu Frage 3:

 

Aus der Statuserhebung 2006 (FVT, Statuserhebung PM10-Lavanttal, 2006) gehen folgende Quellen der Emissionen von PM10 hervor: Verkehr-Abgas, Verkehr-Abrieb, Hausbrand, Industrie + Gewerbe sowie Landwirtschaft.

 

Die einzelnen Quellen haben jedoch unterschiedliche Einflüsse auf die Immission, vor allem weil viele Quellen einen z. T. starken Jahresgang aufweisen. Im Hausbrandbereich finden die Emissionen praktisch nur im Winterhalbjahr statt, in der Landwirtschaft erfolgt der Großteil der Emissionen im Sommerhalbjahr. Die Aufwirbelungen im Verkehrsbereich finden wegen der Splittstreuung ebenfalls zu einem beträchtlichen Teil im Winterhalbjahr statt. Die restlichen Bereiche haben keine starken jahreszeitlichen Wechsel.

 

Die Beiträge der Quellen zur Immissionsbelastung wurden in zwei Untersuchungen (UBA und TU Graz/FVT) folgendermaßen abgeschätzt (Quelle: FVT, Statuserhebung PM10-Lavanttal, 2006)


Aus diesen Daten ergeben sich folgende Feststellungen:

·         Mit einem Beitrag von 20 – 40 % ist der Hausbrand eine der dominierenden Emissionsquellen in Wolfsberg. Das auch deswegen, weil sich diese Quellen in unmittelbarer Umgebung der betroffenen Bevölkerung befinden.

·         Der Einfluss von Industrie/Gewerbe (primär und sekundär) ist mit 5 bis 30 % ebenfalls beträchtlich.

·         Der Einfluss des Verkehrs (Abgas + Abrieb) wird mit >20 bis 35 % als etwa gleich groß wie der des Hausbrands abgeschätzt.

 

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur nachhaltigen Reduktion der PM10-Belastung sollte keiner dieser drei großen Bereiche außer Acht gelassen werden. Das Programm gemäß § 9a IG-L zur Reduktion der PM10-Belastung im mittleren Lavanttal enthält Maßnahmen in den genannten Bereichen; Maßnahmen gemäß § 14 IG-L sind darin nicht vorgesehen, wohl aber Maßnahmen hinsichtlich der Verringerung der Emissionen aus dem Abrieb.

 

Eine permanente Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf der A2 würde sowohl die direkten Abgasemissionen als auch den Beitrag aus dem Abrieb reduzieren und könnte damit einen Beitrag zur Verringerung der Immissionsbelastung leisten. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass durch diese Maßnahme allein eine deutliche Reduktion der Immissionsbelastung oder gar ein gesichertes Unterschreiten der Immissionsgrenzwerte für PM10 erreicht werden kann.

 

Zu Frage 4:

 

Das Immissionsschutzgesetz-Luft enthält die Instrumente, die es dem Landeshauptmann ermöglichen, wirksame Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung zu setzen; es liegt in seiner Verantwortung, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend die Maßnahmen zu wählen und anzuordnen.

 

Der Bundesminister: