12168/AB XXIV. GP
Eingelangt am
06.09.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner,
Kolleginnen und Kollegen haben
am 6. Juli 2012 unter
der Zl. 12457/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Folgeanfrage zur Anfragebeantwortung zu 10962/j XXIV. GP
"Anfragebeantwortung zur Anfrage
9686/J XXIV. GP "möglicher Amtsmissbrauch eines
Österreichischen
Konsuls in den VAE" “ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 39:
Ich verweise
auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen unter der Z1.9686/J-
NR/2011 vom 3.
November 2011, Zl.
10962/J-NR/2012 vom
8. März 2012
sowie auf die
mündliche Beantwortung, die die
Frau Bundesministerin für Justiz in meiner Vertretung in
der
Sitzung des Nationalrates am 6. Juli abgegeben hat.
Die
Staatsanwaltschaft Wien hat die Erhebung zu den Aktivitäten
des früheren Konsuls
Dedic
eingestellt. Gerhard Dedic ist nicht mehr an der
Österreichischen Botschaft Abu Dhabi
tätig.
Das
Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) ist seit
Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den syrischen Staatsangehörigen Mohammed
Ziad Naim
Al Kawadri und Konsul Dedic in intensiver Weise bemüht, die notwendige
Aufklärung
herbeizuführen
und erforderliche Folgemaßnahmen zu setzen, und wird dies bei Auftauchen
neuer, glaubwürdiger Hinweise auch
weiterhin tun.
Die
Erhebungen haben ergeben, dass es zwischen Herbst 2008 und Juni 2010 in 11
österreichische
StaatsbürgerInnen betreffenden Haftfällen zu einer Einschaltung von
Herrn
Kawadri gekommen ist, die von den emiratischen Behörden offenbar jeweils
akzeptiert
wurde. Hilfesuchende ÖsterreicherInnen wurden an Herrn Kawadri nur als
vorprozessurale
Anlaufstelle verwiesen. Dies war der
Vertrauensanwaltskanzlei bekannt und wurde von dieser
nicht beeinsprucht. Seit der Einstellung der Kontakte der Botschaft zu
Herrn Kawadri wurde
nicht mehr auf ihn verwiesen. Nähere
Auskünfte über diese Fälle unterliegen dem
Datenschutz. Ob sich Herr Kawadri diesen Personen gegenüber als
Rechtsanwalt präsentierte,
ist nicht nachvollziehbar.
Die in
diesem Zusammenhang immer wieder erwähnten Bescheinigungen (Letters of No
Objection) stellten
eine lokal übliche, auch von Botschaften anderer Staaten geübte
Praxis
dar. Diese erklärt sich dadurch, dass die lokalen Behörden und
Institutionen in
Angelegenheiten, die Ausländer betreffen, oft die „Zustimmung“
der jeweiligen
Vertretungsbehörde zu bestimmten Verfahrensschritten verlangen. Die so
befragten
Botschaften behelfen sich damit, dass sie
„To Whom it may Concern“ bestätigen, gegen einen
bestimmten Vorgang keinen Einwand zu haben. Auch die
Österreichische Botschaft hat
solche Bescheinigungen ausgestellt.
Bedauerlicherweise
hat sich im Rahmen der Erhebungen herausgestellt, dass solche
Bescheinigungen auch gefälscht wurden. Es war bisher nicht möglich, den Ursprung
dieser
Fälschungen eindeutig zuzuordnen. Nach üblicher diplomatischer
Gepflogenheit wurde das
für den Verkehr mit Vertretungsbehörden zuständige
Außenministerium des Empfangsstaats
über die Fälschungen informiert
und um Befassung der kompetenten Inlandsbehörden ersucht.
Die zuständigen Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate
haben Ermittlungen
aufgenommen. Ein Ergebnis wurde bisher
nicht bekannt gegeben.
Bezüglich beruflicher
Qualifikation von Herrn Kawadri konnte verifiziert werden, dass ihm
die Ludwig Maximilians-Universität München am 31.Mai 1963 den akademischen
Grad
„Diplom-Volkswirt“ verliehen hat. Gemäß eigener
Darstellung hat Herr Kawadri auch einen
juristischen Studienabschluss an der
Universität Damaskus erworben, was aber angesichts der
gegenwärtigen Situation in Syrien nicht verifiziert werden kann.