12168/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben
am 6. Juli 2012 unter der Zl. 12457/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Folgeanfrage zur Anfragebeantwortung zu 10962/j
XXIV. GP
"Anfragebeantwortung zur Anfrage 9686/J
XXIV. GP "möglicher Amtsmissbrauch eines
Österreichischen Konsuls in den VAE" “ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 39:

Ich verweise auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen unter der Z1.9686/J-
NR/2011 vom 3. November 2011, Zl. 10962/J-NR/2012 vom 8. März 2012 sowie auf die
mündliche Beantwortung, die die Frau
Bundesministerin für Justiz in meiner Vertretung in
der Sitzung des Nationalrates am 6. Juli abgegeben hat.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Erhebung zu den Aktivitäten des früheren Konsuls
Dedic eingestellt. Gerhard Dedic ist nicht mehr an der Österreichischen Botschaft Abu Dhabi
tätig.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) ist seit
Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den syrischen Staatsangehörigen Mohammed Ziad Naim
Al Kawadri und Konsul Dedic in intensiver Weise bemüht, die notwendige Aufklärung
herbeizuführen und erforderliche Folgemaßnahmen zu setzen, und wird dies bei Auftauchen
neuer, glaubwürdiger Hinweise auch weiterhin tun.

Die Erhebungen haben ergeben, dass es zwischen Herbst 2008 und Juni 2010 in 11
österreichische StaatsbürgerInnen betreffenden Haftfällen zu einer Einschaltung von Herrn
Kawadri gekommen ist, die von den emiratischen Behörden offenbar jeweils akzeptiert
wurde. Hilfesuchende ÖsterreicherInnen wurden an Herrn Kawadri nur als vorprozessurale
Anlaufstelle verwiesen. Dies war der Vertrauensanwaltskanzlei bekannt und wurde von dieser
nicht beeinsprucht. Seit der Einstellung der Kontakte der Botschaft zu Herrn Kawadri wurde
nicht mehr auf ihn verwiesen. Nähere Auskünfte über diese Fälle unterliegen dem
Datenschutz. Ob sich Herr Kawadri diesen Personen gegenüber als Rechtsanwalt präsentierte,
ist nicht nachvollziehbar.

Die in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnten Bescheinigungen (Letters of No
Objection) stellten eine lokal übliche, auch von Botschaften anderer Staaten geübte Praxis
dar. Diese erklärt sich dadurch, dass die lokalen Behörden und Institutionen in
Angelegenheiten, die Ausländer betreffen, oft die „Zustimmung“ der jeweiligen
Vertretungsbehörde zu bestimmten Verfahrensschritten verlangen. Die so befragten
Botschaften behelfen sich damit, dass sie „To Whom it may Concern“ bestätigen, gegen einen
bestimmten Vorgang keinen Einwand zu haben. Auch die Österreichische Botschaft hat
solche Bescheinigungen ausgestellt.

Bedauerlicherweise hat sich im Rahmen der Erhebungen herausgestellt, dass solche
Bescheinigungen auch gef
älscht wurden. Es war bisher nicht möglich, den Ursprung dieser
Fälschungen eindeutig zuzuordnen. Nach üblicher diplomatischer Gepflogenheit wurde das
für den Verkehr mit Vertretungsbehörden zuständige Außenministerium des Empfangsstaats
über die Fälschungen informiert und um Befassung der kompetenten Inlandsbehörden ersucht.
Die zuständigen Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben Ermittlungen
aufgenommen. Ein Ergebnis wurde bisher nicht bekannt gegeben.

Bezüglich beruflicher Qualifikation von Herrn Kawadri konnte verifiziert werden, dass ihm
die Ludwig Maximilians-Universität München am 31.Mai 1963 den akademischen Grad
„Diplom-Volkswirt“ verliehen hat. Gemäß eigener Darstellung hat Herr Kawadri auch einen
juristischen Studienabschluss an der Universität Damaskus erworben, was aber angesichts der
gegenwärtigen Situation in Syrien nicht verifiziert werden kann.