1217/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.05.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
|
GZ: BMASK-10001/0131-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1223/J der Abgeordneten Grosz, Bucher, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Für Transporte zum und vom Flughafen wird ein Rahmenvertrag der Bundes-beschaffung GmbH (BBG) in Anspruch genommen. Diesbezüglich verweise ich daher auf die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen zur Anfrage Nr. 1224/J.
Darüber hinaus bestehen seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Rahmenverträge zur Beförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Fragen 5 bis 8:
Dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz bzw. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz standen im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 1. März 2009 33 Stück Dauerkarten und etwa 200 Stück Einmalkarten zur Verfügung.
Zum Stichtag 1. März 2009 standen 27 Stück Dauerkarten und etwa 50 Stück Einmalkarten zur Verfügung.
Die Karten stehen jedem Mitarbeiter/ jeder Mitarbeiterin zur dienstlichen Verwendung zur Verfügung.
Fragen 9 bis 11:
Die Gesamtkosten aller Bediensteten der Zentralleitung für Taxifahrten betragen 25.273,33 €, davon entfallen auf Taxikarten, Taxischeckhefte und dergleichen 18.125,68 €. Diese gliedern sich wie folgt:
Kabinette BM Buchinger und BM Hundstorfer 4.256,--
Alle übrigen Organisationseinheiten 13.869,68
Weiters sind für Taxifahrten im Zusammenhang mit Dienstreisen, die über PM-SAP bis 4. April 2009 für den Zeitraum 1.1.2007 bis 31.3.2009 abgerechnet wurden, 7.147,65 € angefallen.
Eine Aufgliederung auf einzelne Bedienstete ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Fragen 12 und 14:
Die dienstliche Ursache der einzelnen Fahrten wird vom/von der jeweiligen Vorgesetzten des/der Fahrenden im Rahmen der Dienstaufsicht kontrolliert.
Der Missbrauch von Taxikarten, Taxischeckheften etc. für private Zwecke würde arbeitsrechtliche, disziplinarrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Frage 13:
Ja.
Mit freundlichen Grüßen