12175/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am        September 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0185-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12354/J vom 6. Juli 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Von offizieller deutscher Seite wurde bislang kein Ersuchen um Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines Steuerabgeltungsabkommens nach Art des österreichisch-schweizerischen Steuerabkommens vom 13. April 2012 gestellt.

 

Zu 2.:

In informellen Gesprächen mit Vertretern des deutschen Bundesfinanzministeriums wurde die Möglichkeit eines derartigen Ersuchens vage angedeutet. Dabei wurde aber auch darauf hingewiesen, dass sich Deutschland hinsichtlich zukünftiger Steuerzeiträume – anders als im Verhältnis zur Schweiz – keinen Steuerabzug mit Abgeltungswirkung, sondern einen automatischen Informationsaustausch über die für Deutschland relevanten Daten erwartet. Diesem Ansinnen könnte auf Grund der bestehenden Bankgeheimnisgesetzgebung keinesfalls näher getreten werden.

 

Zu 3. bis 5.:

Sollte Deutschland mit einem diesbezüglichen Wunsch an Österreich herantreten, würde dieser Wunsch näher geprüft werden. Der Abschluss eines allfälligen Abkommens müsste sich jedoch an dem zwischen Deutschland und der Schweiz geschlossenen Abkommen, dem auch das österreichisch-schweizerische Abkommen folgt, orientieren und könnte keinen automatischen Informationsaustausch über Bankkundendaten einbeziehen (siehe auch Ausführungen zu Frage 2).

 

Zu 6. und 7.:

Seitens anderer Staaten wurde bislang kein derartiges Ersuchen an Österreich gerichtet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen