1218/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0098-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 30. April 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1352/J-NR/2009 betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (Funktionen), die die Abg. Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde am 13. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3 und 7:

Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1343/J-NR/2009 durch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst verwiesen.

 

Zu Fragen 4 und 12:

Eine Bewerberin 2008.

 

Zu Fragen 5, 10 und 11:

 

2007

2008

weiblich

10

weiblich

8

männlich

1

männlich

6


Zu Frage 6:

 

2007

2008

weiblich

332

weiblich

289

männlich

150

männlich

95

 

Zu Frage 8:

Zwei Besetzungsvorschläge.

 

Zu Frage 9:

Keine.

 

Zu Frage 13:

Gemäß den (verfassungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen werden in jedem einzelnen Besetzungsvorgang entsprechende Ermittlungen und nachvollziehbare Qualifikationsvergleiche vorgenommen, auf denen die Begründungen für die Auswahlentscheidungen basieren.

 

Zu Frage 14:

Den Empfehlungen der Bundes-Gleichbehandlungskommission wurde legistisch dahingehend Rechnung getragen, dass gemäß § 7 Frauenförderungsplan BMUKK, BGBl. II Nr. 76/2009, die oder der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen in Dienstrechtsverfahren einzubinden ist. Die erforderlichen Unterlagen sind ihr/ihm rechtzeitig und vollständig zu übermitteln. Vor der Besetzung von Funktionen im Bereich der nachgeordneten Dienststellen ist der Ernennungs- oder Bestellungsakt der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen vor Erledigung zur Stellungnahme sowie vor Hinterlegung vorzuschreiben.

 

Zu Frage 15:

Den Empfehlungen der Bundes-Gleichbehandlungskommission wurde legistisch dahingehend Rechnung getragen, dass § 4 Frauenförderungsplan BMUKK, BGBl. II Nr. 76/2009, normiert, dass in Bewerbungsgesprächen diskriminierende Fragestellungen unzulässig sind. Bei der Beurteilung der Eignung dürfen keine Auswahl- und Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.