1218/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.05.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0098-III/4a/2009 |
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Wien, 30. April 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1352/J-NR/2009 betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (Funktionen), die die Abg. Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde am 13. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3 und 7:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1343/J-NR/2009 durch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst verwiesen.
Zu Fragen 4 und 12:
Eine Bewerberin 2008.
Zu Fragen 5, 10 und 11:
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2007 |
2008 |
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weiblich |
10 |
weiblich |
8 |
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männlich |
1 |
männlich |
6 |
Zu Frage 6:
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2007 |
2008 |
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weiblich |
332 |
weiblich |
289 |
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männlich |
150 |
männlich |
95 |
Zu Frage 8:
Zwei Besetzungsvorschläge.
Zu Frage 9:
Keine.
Zu Frage 13:
Gemäß den (verfassungs-)rechtlichen Rahmenbedingungen werden in jedem einzelnen Besetzungsvorgang entsprechende Ermittlungen und nachvollziehbare Qualifikationsvergleiche vorgenommen, auf denen die Begründungen für die Auswahlentscheidungen basieren.
Zu Frage 14:
Den Empfehlungen der Bundes-Gleichbehandlungskommission wurde legistisch dahingehend Rechnung getragen, dass gemäß § 7 Frauenförderungsplan BMUKK, BGBl. II Nr. 76/2009, die oder der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen in Dienstrechtsverfahren einzubinden ist. Die erforderlichen Unterlagen sind ihr/ihm rechtzeitig und vollständig zu übermitteln. Vor der Besetzung von Funktionen im Bereich der nachgeordneten Dienststellen ist der Ernennungs- oder Bestellungsakt der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen vor Erledigung zur Stellungnahme sowie vor Hinterlegung vorzuschreiben.
Zu Frage 15:
Den Empfehlungen der Bundes-Gleichbehandlungskommission wurde legistisch dahingehend Rechnung getragen, dass § 4 Frauenförderungsplan BMUKK, BGBl. II Nr. 76/2009, normiert, dass in Bewerbungsgesprächen diskriminierende Fragestellungen unzulässig sind. Bei der Beurteilung der Eignung dürfen keine Auswahl- und Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.