12181/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am      August 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0188-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12366/J vom 6. Juli 2012 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4. und 11.:

Zum Stichtag 30. Juni 2012 waren im Ministerbüro 11 Bedienstete tätig, im Büro des Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder waren es 7 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter. Es handelte sich dabei in alphabethischer Reihenfolge um Mag. Dr. Susanne Baumann-Söllner, Wolfgang Eder, Mag. Michael Höllerer, Mag. (FH) Christine Kowald, MMag. Stefan Lienhart, MA, Mag. Alexandra Nussbaumer, Mag. Andreas Perotti, Mag. Gregor Norbert Schütze, Elisabeth Simmel, DI Dr. Thomas Steiner und Mag. Gerhard Zotter im Ministerbüro sowie Mag. Christopher Berka, Mag. Ilia Dib, Mag. Sylvia Kuba, Mag. Rosa Maltschnig, Mag. Georg Ortner, Mag. Philipp Piber, und Mag. Jürgen Schwarz im Büro des Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder.

 

Im Ministerbüro sind dabei Mag. Gregor Norbert Schütze, Mag. Andreas Perotti und Mag. Alexandra Nussbaumer mit Presse- und Medienarbeit beauftragt, im Büro des Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder ist derzeit Mag. Jürgen Schwarz und Mag. Sylvia Kuba mit Presse- und Medienarbeit beauftragt.

 

Die Rechtsgrundlage, auf welcher das Beschäftigungsverhältnis im Ministerbüro beruht, besteht hinsichtlich 8 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern im Vertragsbedienstetengesetz 1948, in zwei Fällen im Beamten-Dienstrechtsrechtsgesetz 1979 und ein Beschäftigungsverhältnis wurde in Form eines Arbeitsleihvertrages mit der Firma Powerserv eingegangen. Im Büro des Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder beruht das Beschäftigungsverhältnis mit einer Ausnahme, nämlich einem Arbeitsleihvertrag mit der OeNB, jeweils auf dem Vertragsbedienstetengesetz 1948.

 

Seit der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9611/J vom 21. Oktober 2011 sind dabei nachstehend beschriebene Änderungen eingetreten:

 

4 Personen haben das Ministerbüro verlassen, wobei in einem Fall (Mag. Harald Waiglein) die Bestellung zum Leiter der Sektion III im Bundesministerium für Finanzen erfolgte, in einem Fall endete eine Dienstzuteilung aus einem anderen Ressort und in zwei Fällen endete das Dienstverhältnis. Dem stehen 4 neue Mitglieder des Ministerbüros gegenüber. Aus dem Büro des Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder sind zwei Personen durch Enden des Dienstverhältnisses ausgeschieden, eine weitere Person (Dr. Stefan Imhof) wurde in das Bundeskanzleramt versetzt und zum Leiter der Sektion IV bestellt; 2 Personen haben ihre Tätigkeit nach einem Karenzurlaub wieder aufgenommen, 2 weitere Personen wurden neu aufgenommen, wobei es sich bei einer Person um eine Ersatzkraft handelt.

 

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung dieser Fragen Sekretariatsbedienstete beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte, Chauffeure und sonstiges Hilfspersonal nicht umfasst.

 

Zu 5.:

Für das Jahr 2010 wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9611/J vom 21. Oktober 2011 verwiesen.

 

Sofern das Jahr 2011 gemeint sein sollte, wird darüber hinaus bekanntgegeben, dass die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerbüros und für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche im jeweiligen Büro der beiden Staatssekretäre Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka (bis 21.4.2011) beschäftigt wurden, aufgewendeten Gesamtkosten in Summe € 2.255.552,08 betragen. Darin enthalten sind auch jene Leistungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen angefallen sind.

 

Zu 6. bis 8.:

Im Laufe des Kalenderjahres 2011 waren in meinem Kabinett und im Ministerbüro meines Amtsvorgängers Dipl.-Ing. Josef Pröll in Summe 21 Personen als Sekretariatsbedienstete beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte, Chauffeure oder sonstiges Hilfspersonal beschäftigt. Davon waren neun Personen als Sekretariatsbedienstete, vier Personen als sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, fünf Personen als Supportmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und drei Personen als Chauffeure beschäftigt. Zum Stichtag 31.12.2011 waren es in Summe 11 Personen.

 

Im Büro des Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder waren im gesamten Kalenderjahr 2011 sechs Personen als Sekretariatsbedienstete beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte, Chauffeure oder sonstiges Hilfspersonal beschäftigt. Davon waren vier Personen als Sekretariatsbedienstete, eine Person als Supportmitarbeiterin und eine Person als Chauffeur beschäftigt. Zum Stichtag 31.12.2011 waren es fünf Personen.

 

Im Büro des vormaligen Staatssekretärs Dr. Reinhold Lopatka waren im Kalenderjahr 2011 (bis 21.4.2011) fünf Personen als Sekretariatsbedienstete beziehungsweise Assistentinnen und Assistenten, Schreibkräfte, Chauffeure oder sonstiges Hilfspersonal beschäftigt.

Davon waren vier Personen als Sekretariatsbedienstete und eine Person als Chauffeur beschäftigt.

 

Bei einem dieser Bediensteten meines Kabinetts lag im Abfragezeitraum ein Arbeitsleihvertrag vor, welcher mit der Österreichischen Volkspartei abgeschlossen wurde.

 

Zu 9.:

Mag. Harald Waiglein wurde mit Wirkung vom 27. Juni 2012 zum Leiter der Sektion III im Bundesministerium für Finanzen bestellt, wobei die Rechtsgrundlage für das Dienstverhältnis das VBG 1948 darstellt. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9611/J vom 21. Oktober 2011 verwiesen.


Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Angaben Sekretariatsbedienstete, Assistentinnen und Assistenten, Chauffeure sowie sonstiges Hilfspersonal nicht umfassen.

 

Zu 10.:

Seit der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9611/J vom 21. Oktober 2011 hat dieser Personenkreis keine Aufträge beziehungsweise Werkverträge vom Bundesministerium für Finanzen erhalten.

 

Zu 12.:

Es wird auf die publizierte Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Finanzen hingewiesen.

 

Zu 13 bis 17.:

Eine Auswertung eines bestimmten vorherigen Arbeitgebers von seit dem Jahr 2008 im Bundesministerium für Finanzen beschäftigten Bediensteten würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen. Darüber hinaus bestehen im Bundesministerium für Finanzen keine Arbeitsleihverträge mit der Industriellenvereinigung oder einer allfälligen Tochterorganisation.

 

Zu 18.:

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.