12186/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am    September 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0192-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12395/J vom 6. Juli 2012 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1:

Das Bundesministerium für Finanzen verfolgt Untersuchungen zur Schattenwirtschaft genau; auch jene der Johannes Kepler Universität in Linz. Insbesondere bei der Bekämpfung von Steuer- beziehungsweise Sozialversicherungsbetrug sowie für die Steuerschätzung spielen Ausmaß und Veränderung der Schattenwirtschaft eine Rolle.

 

Zu 2. und 3.:

Das Bundesministerium für Finanzen setzt laufend Initiativen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft und vor allem zur Bekämpfung des organisierten Sozialbetrugs. Die Betrugsbekämpfungsabteilung des Bundesministeriums für Finanzen, die Betriebsprüfungen der Finanzämter und die Großbetriebsprüfung gehen der Steuerhinterziehung und dem organisierten Steuerbetrug nach und kooperieren bei Geldwäsche- und Korruptionsdelikten mit den Sicherheitsbehörden. Mit 1. Jänner 2011 wurde darüber hinaus die Finanzpolizei ins Leben gerufen und mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet, welche die Betrugsbekämpfung noch wirkungsvoller machen. Alleine die Steigerung des Mitarbeiterstandes von ursprünglich 35 Personen, mit denen 2002 die KIAB startete, auf einen Personalstand von nunmehr etwa 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Finanzpolizei mit gleichzeitig geeigneten Schulungsmaßnahmen und technischer Ausstattung zeigt, welcher Stellenwert der Bekämpfung der Schwarzarbeit im Rahmen der Betrugsbekämpfung beigemessen wird. In den kommenden drei Jahren soll diese Zahl noch weiter erhöht werden.

 

Auf Initiative der im Bundesministerium für Finanzen eingerichteten Stabsstelle Finanzpolizei wurden eigene Sofortmaßnahmenkataloge entwickelt, um gegen Betrugsfirmen anzugehen. Der Erfolg liegt dabei einerseits in der raschen Vorgehensweise durch Abgabensicherungs- und Einbringungsmaßnahmen, andererseits in der zeitnahen Verständigung anderer betroffener Behörden und Dienststellen des Bundes zum Zwecke des konzertierten Einschreitens. Weiters haben sich die Kooperationen mit

•        den Firmenbuchgerichten zur Früherkennung von Scheinfirmen,

•        der Bauindustrie und –innung,

•        dem Bundesministerium für Inneres zur Bekämpfung des Baubetruges und

•        anderen betroffenen Behörden und Dienststellen des Bundes

als sehr wirkungsvoll erwiesen.

 

Ebenso wurde neben verschiedenen legistischen Maßnahmen wie dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 auch die Kooperation mit den anderen Ministerien verstärkt. So war das Bundesministerium für Finanzen am Forschungsprojekt „Sozialbetrug“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Universität Wien maßgeblich beteiligt, das Formen des Sozialbetrugs analysiert und Vorschläge zur Effektivitätssteigerung in der Sozialbetrugsbekämpfung vorgelegt hat. Zur Umsetzung dieser Vorschläge wurde eine eigene interministerielle Arbeitsgruppe unter Einbezug der Sozialversicherung und der Sozialpartner eingerichtet, die an Umsetzungsmaßnahmen arbeitet. Daraus sollen sich auch konkrete Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Abgabenumgehung und -hinterziehung beziehungsweise zur erfolgreichen Rechtsverfolgung ergeben.

 

Auch der aktuelle Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2012 schlägt zahlreiche Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung vor, beispielsweise die verbesserte gegenseitige Unterstützung im steuerlichen Ermittlungsverfahren durch die grenzüberschreitende Amtshilfe sowie Regelungen betreffend die Bemessungsgrundlage und das Reverse Charge System im Umsatzsteuergesetz.

 

Zu 4.:

Das Lohn- und Einkommensteuersystem ist im Laufe der Zeit kompliziert und durch zahlreiche Ausnahmebestimmungen unübersichtlich und intransparent geworden. Der Mittelstand ist derzeit überproportional belastet. Wie schon mehrfach betont ist daher geplant, ein Steuerreformkonzept vorzulegen, das den Parametern „weniger, einfacher und leistungsgerechter“ entspricht. Zudem sollen der Mittelstand entlastet und Familien mit Kindern gefördert werden. Es muss jedoch klar gesagt werden, dass eine Senkung von lohnsummenbezogenen Steuern und Abgaben nicht ohne entsprechende Gegenfinanzierung erfolgen kann.

 

Zu 5.:

Es ist nicht beabsichtigt, eine Wiedereinführung von Zweckzuschüssen an die Länder für die Wohnbauförderung in die nächsten Finanzausgleichsverhandlungen einzubringen. Eine solche würde der Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung und damit auch einer langjährigen Forderung der Wissenschaft an den österreichischen Finanzausgleich zuwiderlaufen.

 

Darüber hinaus wird im Bundesministerium für Finanzen davon ausgegangen, dass sich auch die Länder der außerordentlichen Bedeutung der Wohnbauförderung in sozialer, wirtschaftspolitischer und ökologischer Hinsicht bewusst sind und diese Aufgabe von den Ländern wie bisher in eigener Verantwortung und auch ohne bundesgesetzliche Zweckbindung im Bewusstsein dieser Bedeutung wahrgenommen wird und dabei die erforderlichen Mittel unter Abwägung der jeweiligen Erfordernisse des Landeshaushalts zur Verfügung gestellt werden. Eine Koppelung der Vergabe von Wohnbaufördermittel an Rechnungen mit belegten Lohnnebenkosten zu beraten und allenfalls umzusetzen fällt dabei in die Verantwortung der Länder.

 

Zu 6.:

Die Einführung eines „Handwerkerbonus“ beziehungsweise die steuerliche Berücksichtigung von Handwerkerrechnungen müsste als eigener Sonderausgabentatbestand in § 18 Einkommensteuergesetz vorgesehen werden. Die einkommensteuerlichen Regelungen sehen derzeit vor, dass Ausgaben zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung im Rahmen der Sonderausgabenpauschale steuerlich gefördert werden. Es handelt sich dabei um so genannte „Topf-Sonderausgaben“, die zu einem Viertel die Steuerbemessungsgrundlage mindern. Der maximale Höchstbetrag beträgt 2.920 Euro, wodurch die Steuerbemessungsgrundlage maximal um 730 Euro gemindert wird. Bei überdurchschnittlichen Einkommen werden Sonderausgaben nicht mehr anerkannt, da sich der Staat nur bis maximal mittleren Einkommen an bestimmten als Sonderausgaben anerkannten Aufwendungen beteiligt.

 

Grundsätzlich ist die Absetzbarkeit von Sonderausgaben deshalb so stark betraglich eingeschränkt, weil es sich um Ausgaben der privaten Lebensführung handelt. Eine Ausweitung der Sonderausgaben würde dazu führen, dass auch andere Konsumausgaben in den Sonderausgabenkatalog aufgenommen werden wollen. Weiters führen indirekte Förderungen in der Regel zu relativ hohen Mitnahmeeffekten und dadurch zu Ineffizienzen.

 

Eine Ausweitung der steuerlichen Förderung kann zudem aus budgetärer Sicht nicht unterstützt werden und steht auch dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung entgegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen