12187/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am       August 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0189-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12403/J vom 6. Juli 2012 der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere mangels Ingerenzmöglichkeiten zu den angesprochenen Themen auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.