12192/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0175-I/4/2012                                            Wien, am 6. September 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2012 unter der Nr. 12425/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  In welchen Abteilungen/Bereichen sind Praktikanten und Verwaltungspraktikanten in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 eingesetzt worden?

Ø  Zu welchen Tätigkeitsbereichen/Aufgabenstellungen wurden diese herangezo­gen?

 

Im Bundeskanzleramt werden VerwaltungspraktikantInnen, Volontärinnen und Volon­täre eingesetzt.

 

Die Aufschlüsselung auf deren jeweiligen Tätigkeitsbereiche ist in der für die Beant­wortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertret­barem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Grundsätzlich werden diese in allen Be­reichen des Bundeskanzleramtes eingesetzt.


Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø  Gemäß welchem Entlohnungs- Gehaltsschema wurden die Praktikanten und Ver­waltungspraktikanten entlohnt und wie hoch war die Entlohnung?

Ø  Gab es dabei Unterschiede in der Entlohnung nach Qualifikation und Arbeitsein­satz?

Ø  Wie viele Praktikanten mussten ihre Tätigkeit, in den Jahren 2008 bis 2011, un­entgeltlich verrichten?

 

Die Entlohnung der Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten richtet sich nach den Grundsätzen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), wobei der Besol­dung das Entlohnungsschema v zu Grunde gelegt wurde. Je nach Vorbildung (Uni­versität, Fachhochschule, mittlere oder höhere Schule, Lehre) und Verwendung er­folgte die Zuordnung zu den einzelnen Entlohnungsgruppen.

 

Im abgefragten Zeitraum haben insgesamt 119 Volontärinnen und Volontäre ein un­entgeltliches Praktikum im Bereich des Bundeskanzleramtes absolviert.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Erhielten die im Bereich Ihres Ministeriums beschäftigten Praktikanten und Ver­waltungspraktikanten eine Aussicht auf Weiterbeschäftigung nach dem Prakti­kum?

Ø  Wenn ja, wie viele Praktikanten und Verwaltungspraktikanten wurden weiterbe­schäftigt und in welchen Bereichen bzw. Verwendungen?

Ø  Welche Voraussetzungen waren für diese Weiterverwendung erforderlich?

 

Grundsätzlich handelt es sich bei Verwaltungspraktikanten um befristete Ausbil­dungsverhältnisse.

 

Bei einem Volontariat hingehen erfolgt keine organisatorische Einbindung in den Dienstbetrieb wie bei Verwaltungspraktikanten. Es steht der Lernzweck der Volon­tärinnen und Volontäre und nicht die Ausbildung für eine Verwaltungstätigkeit im Vordergrund. Es besteht kein Anspruch auf Entlohnung.

 

Bei Bewerbungen auf eine freie Planstelle wird eine frühere Praktikumstätigkeit im Bundeskanzleramt jedoch berücksichtigt.

 

Mit freundlichen Grüßen