12192/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0175-I/4/2012 Wien, am 6. September 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2012 unter der Nr. 12425/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Praktika und Verwaltungspraktika“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø In welchen Abteilungen/Bereichen sind Praktikanten und Verwaltungspraktikanten in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 eingesetzt worden?
Ø Zu welchen Tätigkeitsbereichen/Aufgabenstellungen wurden diese herangezogen?
Im Bundeskanzleramt werden VerwaltungspraktikantInnen, Volontärinnen und Volontäre eingesetzt.
Die Aufschlüsselung auf deren jeweiligen Tätigkeitsbereiche ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Grundsätzlich werden diese in allen Bereichen des Bundeskanzleramtes eingesetzt.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Ø Gemäß welchem Entlohnungs- Gehaltsschema wurden die Praktikanten und Verwaltungspraktikanten entlohnt und wie hoch war die Entlohnung?
Ø Gab es dabei Unterschiede in der Entlohnung nach Qualifikation und Arbeitseinsatz?
Ø Wie viele Praktikanten mussten ihre Tätigkeit, in den Jahren 2008 bis 2011, unentgeltlich verrichten?
Die Entlohnung der Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten richtet sich nach den Grundsätzen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), wobei der Besoldung das Entlohnungsschema v zu Grunde gelegt wurde. Je nach Vorbildung (Universität, Fachhochschule, mittlere oder höhere Schule, Lehre) und Verwendung erfolgte die Zuordnung zu den einzelnen Entlohnungsgruppen.
Im abgefragten Zeitraum haben insgesamt 119 Volontärinnen und Volontäre ein unentgeltliches Praktikum im Bereich des Bundeskanzleramtes absolviert.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Ø Erhielten die im Bereich Ihres Ministeriums beschäftigten Praktikanten und Verwaltungspraktikanten eine Aussicht auf Weiterbeschäftigung nach dem Praktikum?
Ø Wenn ja, wie viele Praktikanten und Verwaltungspraktikanten wurden weiterbeschäftigt und in welchen Bereichen bzw. Verwendungen?
Ø Welche Voraussetzungen waren für diese Weiterverwendung erforderlich?
Grundsätzlich handelt es sich bei Verwaltungspraktikanten um befristete Ausbildungsverhältnisse.
Bei einem Volontariat hingehen erfolgt keine organisatorische Einbindung in den Dienstbetrieb wie bei Verwaltungspraktikanten. Es steht der Lernzweck der Volontärinnen und Volontäre und nicht die Ausbildung für eine Verwaltungstätigkeit im Vordergrund. Es besteht kein Anspruch auf Entlohnung.
Bei Bewerbungen auf eine freie Planstelle wird eine frühere Praktikumstätigkeit im Bundeskanzleramt jedoch berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen