12194/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0194-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12429/J vom 6. Juli 2012 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Praktikantinnen und Praktikanten sowie Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten wurden in den Jahren 2008 bis 2011 grundsätzlich in allen Bereichen, schwerpunktmäßig aber in den Produktionsteams der Finanzämter eingesetzt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Tätigkeitsbereiche liegt nicht vor.
Zu 3. und 4.:
Die Praktikantinnen und
Praktikanten sowie die Verwaltungspraktikantinnen und
-praktikanten wurden zu den Konditionen eines befristeten
Dienstverhältnisses nach den Bestimmungen des VBG 1948 in der
Entlohnungsstufe v4 bzw. eines befristeten Ausbildungsverhältnisses
(Verwaltungspraktikum) gemäß §§ 36a ff VBG 1948
aufgenommen. Die Höhe des Ausbildungsbeitrages ist von der Vorbildung
abhängig.
Zu 5.:
Keine.
Zu 6. bis 8.:
Grundsätzlich handelt es sich bei Praktikantinnen und Praktikanten sowie Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten um befristete Ausbildungsverhältnisse ohne entsprechende Zusagen. Bei Bewerbungen auf eine freie Planstelle wird eine frühere Praktikumstätigkeit im Bundesministerium für Finanzen jedoch entsprechend berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen