12194/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am     August 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0194-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12429/J vom 6. Juli 2012 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Praktikantinnen und Praktikanten sowie Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten wurden in den Jahren 2008 bis 2011 grundsätzlich in allen Bereichen, schwerpunktmäßig aber in den Produktionsteams der Finanzämter eingesetzt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Tätigkeitsbereiche liegt nicht vor.

 

Zu 3. und 4.:

Die Praktikantinnen und Praktikanten sowie die Verwaltungspraktikantinnen und
-praktikanten wurden zu den Konditionen eines befristeten Dienstverhältnisses nach den Bestimmungen des VBG 1948 in der Entlohnungsstufe v4 bzw. eines befristeten Ausbildungsverhältnisses (Verwaltungspraktikum) gemäß §§ 36a ff VBG 1948 aufgenommen. Die Höhe des Ausbildungsbeitrages ist von der Vorbildung abhängig.


Zu 5.:

Keine.

 

Zu 6. bis 8.:

Grundsätzlich handelt es sich bei Praktikantinnen und Praktikanten sowie Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten um befristete Ausbildungsverhältnisse ohne entsprechende Zusagen. Bei Bewerbungen auf eine freie Planstelle wird eine frühere Praktikumstätigkeit im Bundesministerium für Finanzen jedoch entsprechend berücksichtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.