12196/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0190-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12452/J vom 6. Juli 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Der Kontenplan des Bundes sieht eine kontenweise Gliederung der einzelnen Strafen (gerichtliche, verwaltungsbehördliche oder sonstige Strafen) nicht vor. Hinsichtlich Einnahmen aus Verwaltungsstrafen anderer Bundesministerien oder anderer Gebietskörperschaften liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Informationen vor.
Das Bundesministerium für Finanzen hebt keine Verwaltungsstrafen nach dem VStG ein.
Von der Finanzmarktaufsicht
werden aufgrund der in § 2 Finanzmarktaufsichtsbehörden-
gesetz genannten gesetzlichen Bestimmungen Verwaltungsstrafen eingehoben,
die jedoch nicht vom Bundesministerium für Finanzen vereinnahmt werden.
Diese fließen unter Abzug eines Verfahrenskostenersatzes gemäß
§ 15 VStG an den Fonds Soziales Wien.
Mit freundlichen Grüßen