12196/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am       August 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0190-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12452/J vom 6. Juli 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

Der Kontenplan des Bundes sieht eine kontenweise Gliederung der einzelnen Strafen (gerichtliche, verwaltungsbehördliche oder sonstige Strafen) nicht vor. Hinsichtlich Ein­nahmen aus Verwaltungsstrafen anderer Bundesministerien oder anderer Gebietskörper­schaften liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Informationen vor.

 

Das Bundesministerium für Finanzen hebt keine Verwaltungsstrafen nach dem VStG ein.

 

Von der Finanzmarktaufsicht werden aufgrund der in § 2 Finanzmarktaufsichtsbehörden-
gesetz genannten gesetzlichen Bestimmungen Verwaltungs­strafen eingehoben, die jedoch nicht vom Bundesministerium für Finanzen vereinnahmt werden. Diese fließen unter Abzug eines Verfahrenskostenersatzes gemäß § 15 VStG an den Fonds Soziales Wien.

 

Mit freundlichen Grüßen