12198/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2012
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möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12460/J vom 6. Juli 2012 der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 6.:
Es wird auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 10963/J vom 8. März 2012 (zu den
Fragen 1. und 2. betreffend im Rahmen der Gruppenbesteuerung gestundetes
Verlustvolumen, zu Frage 17. betreffend Firmenwertabschreibungen, sowie
einleitende Ausführungen) verwiesen, in deren Rahmen die entsprechenden
Daten für die Jahre
2005 bis 2010 auf Basis einer im April 2012 durchgeführten Auswertung
dargestellt wurden. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie ist eine
neuerliche Auswertung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend,
da sich die Daten nicht wesentlich ändern würden. Eine Auswertung des
Jahres 2011 ist derzeit noch nicht sinnvoll, da aktuell für das
Veranlagungsjahr 2011 noch keine aussagekräftige Datenbasis zur
Verfügung steht.
Zu 2. bis 5.:
Die Beantwortung der Fragen in Zusammenhang mit dem Einnahmenausfall an Körperschaftsteuer im Rahmen der Gruppenbesteuerung im Vergleich mit einem System ohne Gruppenbesteuerung ist aufgrund von zwei wesentlichen Merkmalen der Gruppen-besteuerung nicht möglich:
· Gruppen ermöglichen eine raschere Berücksichtigung von Verlusten, die sonst als Verlustvorträge der einzelnen Unternehmen einige Jahre später steuerlich wirksam geworden wären.
· In den Folgejahren nach Verlusten stehen dem Gruppenträger der Verlustvortrag der Gruppe und der eigene Verlustvortrag zu. Es wird jedoch nicht mehr unterschieden zwischen dem Verlustvortrag der Gruppenmitglieder und dem Verlustvortrag des Gruppenträgers.
Insbesondere aus diesen Gründen können die Gesellschaften nicht mehr isoliert betrachtet werden.
Zu 7.:
Da der endgültige Gewinn bzw. Verlust der Unternehmen nicht bekannt ist, der mit der Firmenwertabschreibung zu verrechnen wäre, kann auch nicht der Einnahmenausfall, der auf die Firmenwertabschreibung alleine zurückgeht, ermittelt werden.
Zu 8.:
Hinsichtlich der Aufgliederung des im Rahmen der Gruppenbesteuerung gestundeten Verlust-volumens (nach Unternehmensgröße/Umsatz des Gruppenträgers bzw. Gruppenmitglieds bei dem der Verlust zugerechnet wurde, aufbauend auf die Betriebskategorisierung der Finanz-verwaltung) wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10963/J vom 8. März 2012 (zu den Fragen 5. bis 16.) verwiesen. Aus den bereits erläuterten Gründen ist eine neuerliche Auswertung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend bzw. eine Auswertung des Jahres 2011 noch nicht sinnvoll.
Die im Rahmen der Gruppenbesteuerung geltend gemachten Firmenwertabschreibungen (in TEUR) nach Unternehmensgröße des Gruppenträgers bzw. Gruppenmitglieds (Umsatz) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr |
Unternehmen nach Umsatzhöhe |
|||||||||
|
< 30 T€ |
>= 30 T€ u. < 100 T€ |
>= 100 T€ u. < 220 T€ |
>= 220 T€ u. < 700 T€ |
>= 700 T€ u. < 2 Mio.€ |
>= 2 Mio.€ u. < 4 Mio.€ |
>= 4 Mio.€ u. < 9,68 Mio.€ |
>= 9,68 Mio.€ u. < 38,49 Mio.€ |
>= 38,49 Mio.€ u. < 50 Mio.€ |
> 50 Mio.€ |
2005 |
356 |
0 |
10 |
69 |
699 |
0 |
6.240 |
271 |
13 |
0 |
2006 |
-10.693 |
1.862 |
2.501 |
2.747 |
1.879 |
3.309 |
7.452 |
13.265 |
1.332 |
14.349 |
2007 |
-185 |
2.463 |
2.904 |
7.143 |
2.713 |
5.411 |
11.061 |
26.105 |
9.289 |
60.442 |
2008 |
22.931 |
3.081 |
2.496 |
7.256 |
4.986 |
6.878 |
19.085 |
29.696 |
19.504 |
82.226 |
2009 |
8.855 |
2.653 |
3.572 |
9.441 |
10.883 |
7.557 |
24.015 |
41.307 |
44.858 |
113.646 |
2010 |
4.975 |
1.841 |
2.205 |
5.066 |
7.781 |
6.004 |
22.040 |
23.974 |
43.252 |
79.889 |
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zeilensummen dieser Tabelle nicht exakt mit den Gesamtsummen der Tabelle laut Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10963/J vom 8. März 2012 (zu Frage 17.) übereinstimmen, da die Zuordnung zu Betriebsgrößenklassen in einigen wenigen Fällen nicht möglich ist.