12198/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12460/J vom 6. Juli 2012 der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 6.:

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10963/J vom 8. März 2012 (zu den Fragen 1. und 2. betreffend im Rahmen der Gruppenbesteuerung gestundetes Verlustvolumen, zu Frage 17. betreffend Firmenwertabschreibungen, sowie einleitende Ausführungen) verwiesen, in deren Rahmen die entsprechenden Daten für die Jahre
2005 bis 2010 auf Basis einer im April 2012 durchgeführten Auswertung dargestellt wurden. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie ist eine neuerliche Auswertung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend, da sich die Daten nicht wesentlich ändern würden. Eine Auswertung des Jahres 2011 ist derzeit noch nicht sinnvoll, da aktuell für das Veranlagungsjahr 2011 noch keine aussagekräftige Datenbasis zur Verfügung steht.

 

Zu 2. bis 5.:

Die Beantwortung der Fragen in Zusammenhang mit dem Einnahmenausfall an Körperschaftsteuer im Rahmen der Gruppenbesteuerung im Vergleich mit einem System ohne Gruppenbesteuerung ist aufgrund von zwei wesentlichen Merkmalen der Gruppen-besteuerung nicht möglich:

 

·         Gruppen ermöglichen eine raschere Berücksichtigung von Verlusten, die sonst als Verlustvorträge der einzelnen Unternehmen einige Jahre später steuerlich wirksam geworden wären.

·         In den Folgejahren nach Verlusten stehen dem Gruppenträger der Verlustvortrag der Gruppe und der eigene Verlustvortrag zu. Es wird jedoch nicht mehr unterschieden zwischen dem Verlustvortrag der Gruppenmitglieder und dem Verlustvortrag des Gruppenträgers.

 

Insbesondere aus diesen Gründen können die Gesellschaften nicht mehr isoliert betrachtet werden.

 

Zu 7.:

Da der endgültige Gewinn bzw. Verlust der Unternehmen nicht bekannt ist, der mit der Firmenwertabschreibung zu verrechnen wäre, kann auch nicht der Einnahmenausfall, der auf die Firmenwertabschreibung alleine zurückgeht, ermittelt werden.

 

Zu 8.:

Hinsichtlich der Aufgliederung des im Rahmen der Gruppenbesteuerung gestundeten Verlust-volumens (nach Unternehmensgröße/Umsatz des Gruppenträgers bzw. Gruppenmitglieds bei dem der Verlust zugerechnet wurde, aufbauend auf die Betriebskategorisierung der Finanz-verwaltung) wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10963/J vom 8. März 2012 (zu den Fragen 5. bis 16.) verwiesen. Aus den bereits erläuterten Gründen ist eine neuerliche Auswertung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend bzw. eine Auswertung des Jahres 2011 noch nicht sinnvoll.

 

Die im Rahmen der Gruppenbesteuerung geltend gemachten Firmenwertabschreibungen (in TEUR) nach Unternehmensgröße des Gruppenträgers bzw. Gruppenmitglieds (Umsatz) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr

Unternehmen nach Umsatzhöhe

 

< 30 T€

>= 30 T€ u. < 100 T€

>= 100 T€ u. < 220 T€

>= 220 T€ u. < 700 T€

>= 700 T€ u. < 2 Mio.€

>= 2 Mio.€ u. < 4 Mio.€

>= 4 Mio.€ u. < 9,68 Mio.€

>= 9,68 Mio.€ u. < 38,49 Mio.€

>= 38,49 Mio.€ u. < 50 Mio.€

> 50 Mio.€

2005

356

0

10

69

699

0

6.240

271

13

0

2006

-10.693

1.862

2.501

2.747

1.879

3.309

7.452

13.265

1.332

14.349

2007

-185

2.463

2.904

7.143

2.713

5.411

11.061

26.105

9.289

60.442

2008

22.931

3.081

2.496

7.256

4.986

6.878

19.085

29.696

19.504

82.226

2009

8.855

2.653

3.572

9.441

10.883

7.557

24.015

41.307

44.858

113.646

2010

4.975

1.841

2.205

5.066

7.781

6.004

22.040

23.974

43.252

79.889

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zeilensummen dieser Tabelle nicht exakt mit den Gesamtsummen der Tabelle laut Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10963/J vom 8. März 2012 (zu Frage 17.) übereinstimmen, da die Zuordnung zu Betriebsgrößenklassen in einigen wenigen Fällen nicht möglich ist.