1220/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.05.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0109-III/4a/2009 |
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Wien, 30. April 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1432/J-NR/2009 betreffend Förderung von Theatern und Museen, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 18. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Theater, die im Eigentum der Länder und Gemeinden stehen, werden hinsichtlich des Bundesbeitrages grundsätzlich über das jeweils gültige Finanzausgleichsgesetz bedacht und fallen daher in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.
Es gibt jedoch zwei historisch gewachsene Ausnahmen: nämlich das Vorarlberger Landestheater (Vorarlberger Betriebshäuser GmbH) und das Schauspielhaus Wien, die beide ursprünglich Privattheater waren. Da das Finanzausgleichsgesetz diesen rechtlichen Änderungen bisher nicht durch entsprechende Zuwendungen Rechnung getragen hat, wurden die wirtschaftlich notwendigen Förderungsbeiträge aus Mitteln der Kunstsektion ergänzt. Die jährlichen Leistungen der Kunstsektion finden sich in den Kunstberichten, die jährliche Rechenschaftsberichte an das Parlament sind, in den Förderungsrubriken der Abteilung für Musik und darstellende Kunst wiedergegeben. Es wird daher darauf verwiesen
Zu Fragen 2 und 3:
Detaillierte Daten zu den Förderungen 1998 bis 2007 für Theater, die im Eigentum Dritter stehen bzw. gestanden haben, finden sich ebenfalls in den jährlichen, dem Parlament vorgelegten Kunstberichten. Die Zuordnung zu dem jeweiligen Bundesland ist aus dem jeweiligen Klammerausdruck neben der Institution ersichtlich. Die Theater-Förderungen des Jahres 2008 sind der angeschlossenen Beilage 1 zu entnehmen.
Zu Fragen 4 bis 6:
Die detaillierten Daten zu den in den Jahren 1998 bis 2008 geförderten Museen, die im Eigentum der Gebietskörperschaften Länder und Gemeinden bzw. Dritter stehen bzw. standen, können den angefügten Beilagen 2 und 3 wie auch den jährlichen, dem Parlament vorgelegten Kulturberichten entnommen werden. Auch die Gestaltung des Fördervolumens, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern, ist aus diesen Beilagen ersichtlich.
Zu Fragen 7 und 8:
Grundlegende Änderungen in der Förderungspolitik für Theater und Museen sind in den nächsten Jahren nicht vorgesehen. In einzelnen Fällen kann es natürlich aufgrund der sich ständig weiterentwickelnden Kulturlandschaft und der erst zu konkretisierenden Budgetplanung zu Änderungen kommen.
Zu Fragen 9 und 10:
Die Finanzausgleichsverhandlungen werden seitens des Bundesministeriums für Finanzen mit den Gemeinden und Ländern geführt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.
Beilagen
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.