12219/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/1007-III/5/a/2012

Wien, am       . September 2012

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 6. Juli 2012 unter der Zahl 12451/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auswirkungen des neuen Erlasses des BMASK“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ja.

 

Zu Frage 4:

Für gegenständlichen Erlass war die Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres nicht erforderlich. Darüber hinaus ist das Bundesministerium für Inneres in seinem Zuständig-keitsbereich bemüht, Asylverfahren für minderjährige Personen möglichst rasch durch-zuführen.


Zu den Fragen 5 und 6:

Nein.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Die Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung hat keine Auswirkungen auf die inhaltliche Entscheidung des Asylantrags. Jede Ausweisungsentscheidung gemäß § 10 AsylG 2005 wird im Rahmen der nationalen Rechtslage, insbesondere auch im Hinblick auf eine allfällige Verletzung von Art. 8 EMRK, geprüft.