12228/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0214-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 12410/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungsverfahren gegen Frau Bundesministerin Dr. Claudia Schmied in Zusammenhang mit ihrer Vorstandstätigkeit bei der Kommunalkredit“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Im Zusammenhang mit dem im Betreff der Anfrage angesprochenen Gegenstand ist bei der Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren gegen BM Dr. C. Sch. wegen des Verdachtes der Untreue nach § 153 Abs. 1, Abs. 2, 2. Fall StGB, der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs. 3 StGB und § 255 AktienG anhängig. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ich muss daher von Äußerungen zu einem möglichen Verfahrensausgang Abstand nehmen.

Zu 4:

Ja. Im Übrigen muss ich auf die Beantwortung der Fragen 11 bis 21, 24 und 25 verweisen.


Zu 5 bis 7 und 26:

Ein Sachverständiger wurde beauftragt, Befund und Gutachten über die Ursache des wirtschaftlichen Niederganges, den Zeitpunkt des Eintrittes der Zahlungsunfähigkeit der Kommunalkredit Austria AG, über das Vorliegen von Hinweisen auf kridaträchtiges Handeln (§ 159 Abs. 5 StGB), auf Untreuetatbestände bzw. Bilanzfälschungen zu erstatten. Darüber hinaus wurde er beauftragt, die Sondertransaktionen in den Jahren 2007 und 2008 in Hinblick auf § 255 AktienG überprüfen. In die Begutachtung wurde auch die Kommunalkredit International Bank Limited in Zypern einbezogen.

Zu 8 bis 10:

Das beauftragte Gutachten, das auch auf den Endbericht der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GesmbH Bezug nehmen soll, liegt noch nicht vor.

Zu 11 bis 21 sowie 24 und 25:

Diese Fragen beziehen sich auf den Gegenstand und Fortgang eines laufenden, gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen absehe, weil dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 22 und 23:

Der gesamte Geschäftsgang der zypriotischen Tochter Kommunalkredit International Limited ist Gegenstand der Ermittlungen, insofern auch die Tätigkeit der BM Dr. Sch.

 

Wien,      . September 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl