12229/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0215-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12411/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen wegen nicht auffindbarer Kunstwerke“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 10:
Das Landespolizeikommando für Tirol, Landeskriminalamt, wurde durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck am 16. September 2011 mit der Durchführung konkreter Sachverhaltserhebungen betraut. Das Landespolizeikommando für Tirol erstattete am 17. November 2011 Abschlussbericht. Durch die Tiroler Landesmuseen-Betriebsgesellschaft m.b.H. wurde in der gegenständlichen Angelegenheit eine Stellungnahme vorgelegt. Aus dieser ergab sich folgender Sachverhalt, der weitere Ermittlungen erübrigte:
Von den im Rechnungshof-Länderbericht 2011/7 Tirol „Verleih von Sammlungsgut durch Landesmuseen“ als unauffindbar angeführten Werken ist der Großteil aus den Beständen des Landes. Diese Werke sind weder verloren noch ist deren Standort unbekannt, sondern wurden einfach noch nicht in die elektronischen Inventare aufgenommen. Jene Inventare legte der Rechnungshof aber seiner Prüfung zugrunde. Nach der Darstellung der Tiroler Landesmuseen-Betriebsgesellschaft m.b.H. sind vielmehr allein 82 Werke abgängig, was jedoch bereits seit langem, teilweise seit Jahrzehnten bekannt ist. 15 dieser Werke gelten als Kriegsverluste. Weitere Werke sind zwischen 1960 und 1990 verschollen. Jene Werke, die seit 1997 als unauffindbar erkannt wurden, wurden vom Ferdinandeum der Polizei gemeldet. Die Kulturgutfahndung nach diesen Kunstwerken wurde eingeleitet.
Ein weitere Ermittlungen gebietender Verdacht einer noch nicht verjährten strafbaren Handlung im Zusammenhang mit dem Verlust von Kunstwerken liegt daher nicht vor.
Wien, . September 2012
Dr. Beatrix Karl