1223/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0057-I/5/2009
Wien, am 5. Mai 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1298/J der Abgeordneten Zanger und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20:
Im Jahr 2009 wurden bis zum Zeitpunkt des Einlangens der Anfrage € 4.000,-- in Zusammenhang mit Informationsmaßnahmen aufgewendet.
Fragen 2, 7, 9, 11, 13, 15, 17,19, 21:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen meiner Amtsvorgängerin zu den an sie gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 393/J (XXIII. GP) und Nr. 3159/J (XXIII. GP); weiters darf ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 561/J vom 2. März 2009 verweisen.
Frage 3 und 22:
Die Kosten für den Relaunch der Ressort-Homepage, der im Zuge der BMG-Novelle 2009 erforderlich geworden war, betrugen € 6.840,--. Die monatlichen Kosten für Wartung, CMS und Hostingpauschale betragen € 1.416,--.
Fragen 4 und 23:
2005: € 13.335,-- *)
2006: € 3.900,--*)
2007: € 31.500,-- *)
2008: € 3.585,-- *)
*) dazu kommen die monatlichen Kosten für Wartung, CMS und Hostingpauschale der Ressort-Homepage in der Höhe von € 1.416,--.
Frage 5 und 24:
Die Website des Bundesministeriums für Gesundheit entsteht in einer Kooperation zwischen den Sektionen bzw. Fachabteilungen des Ressorts (Inhalt) und einer externen Firma (Umsetzung der Webpage, CMS, Providing).
Frage 25, 27 und 29, 32:
In meinem Ressort erfolgte im Jahr 2009 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung keine derartige Beauftragung.
Fragen 26, 28 und 30, 31, 33 und 34:
Zu diesen Fragen verweise ich grundsätzlich auf die Ausführungen meiner Amtsvorgängerin zu den an sie gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 393/J (XXIII. GP) und Nr. 3159/J (XXIII. GP); weiters darf ich auf meine Beantwortung zu der parlamentarischen Anfrage Nr. 561/J vom 2. März 2009 verweisen. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass es sich bei den in diesem Zeitraum mit der Durchführung der Kampagnen beauftragten Unternehmen – die nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zudem sind auch die Kompetenzverschiebungen durch die BMG-Novelle 2007 zu berücksichtigen – um die Agenturen Ogilvy & Mather GmbH, cds.Werbung und Kommunikation GmbH, Young Enterprises Media GmbH, Fa. Cayenne Werbeagentur GmbH, Brainiacs Werbe GmbH, Jeitler & Partner Werbeagenten GmbH & CoKG und Media Select WerbegmbH handelte.
Frage 35:
Die Empfehlungen des Rechnungshofes für Kampagnen werden berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger diplômé
Bundesminister