12231/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0368-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 6. September 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12422/J-NR/2012 betreffend Strategie der Bundesministerin für die Zukunft der AHS, die die Abg. Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Es liegt die bildungspolitische Notwendigkeit vor, die Qualität des österreichischen Bildungssystems voranzutreiben. Dies gelingt derzeit u.a. durch umfassende Maßnahmen bei der Implementierung von Bildungsstandards, der Neustrukturierung der Sekundarstufe II (Oberstufe Neu), der Einführung einer standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung und auch in einer Neukonzeption der Sekundarstufe I. Die derzeitigen Bemühungen laufen in einem Vollausbau der NMS im Bereich der Pflichtschulen mit dem Ziel, auch AHS-Standorte auf Schulversuchsbasis schrittweise dafür zu gewinnen.

 

Zu Frage 2:

Gemäß dem von der Bundesregierung beschlossenem Schulentwicklungsprogramm (SCHEP) 2008 werden laufend und auch weiterhin AHS-Standorte saniert, funktionell angepasst und erweitert. Das diesbezüglich für AHS-Standorte vorgesehene Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 50% der für dieses Schulentwicklungsprogramm vorgesehenen Gesamtinvestitionen. Zusätzlich wird im Rahmen des Ausbaus der schulischen Tagesbetreuung massiv in die Ausweitung von ganztägigen Angeboten an den AHS-Unterstufen investiert, die derzeit schon einen höheren Betreuungsgrad am Nachmittag aufweisen als die Pflichtschulen.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur stehen zentral keine statistischen Daten über die Aufnahmeverfahren an den Schulen zur Verfügung. Es sind auch keine diesbe­züglichen bundesweiten Erhebungen vorgesehen. Anmeldungen bzw. Abweisungen von Schülerinnen und Schülern werden im Rahmen der Bildungsdokumentation nicht erhoben.

 

Zu Fragen 5 bis 7:

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass sich die in der Fragestellung 5 genannte Zahl von 80 Klassen an Hauptschulen aus 58 Hauptschul-Klassen und 22 Neue Mittelschule (NMS)-Klassen zusammensetzt. Bezugnehmend auf die in den Fragestellungen angeführten Klassen­zahlen in der Einstiegsstufe (5. Schulstufe) dieser Schularten aus dem zitierten Rechnungshof­bericht aus 2011 beläuft sich entsprechend Auswertung aus der Bildungsdokumentation hinsichtlich der angefragten Schuljahre 2009/10 ff

-      die Zahl der Hauptschul-Klassen in der 5. Schulstufe mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2009/10 auf 30 und für das Schuljahr 2010/11 auf 25,

-      die Zahl der NMS-Klassen in der 5. Schulstufe mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2009/10 auf 30 und für das Schuljahr 2010/11 auf 35 und

-      die Zahl der AHS-Unterstufen-Klassen in der 5. Schulstufe mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2009/10 auf 488 und für das Schuljahr 2010/11 auf 423.

Für das Schuljahr 2011/12 stehen derzeit noch keine Zahlen zur Verfügung, da die Aufarbeitung der Datenmeldungen gemäß Bildungsdokumentationsgesetz bei der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zurzeit noch nicht abgeschlossen ist.

 

Im Übrigen wird angemerkt, dass die Klassenschülerzahlen in Österreich im internationalen Vergleich sehr günstig liegen. Z.B. ist aus der OECD-Publikation von Bildungsindikatoren „Education at a Glance 2011“ ersichtlich, dass in der Primarstufe (Volksschule) die Klassenschülerzahl in Österreich mit 18,8 weit unter dem OECD-Durchschnitt von 21,4 liegt.

In der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe, Hauptschule, NMS) ist der österreichische Wert mit 22,4 ebenfalls besser als der OECD-Durchschnitt von 23,5.

Seit dem Berichtszeitraum von Education at a Glance 2011 wurden die Maßnahmen zur Senkung der Klassenschülerzahl weiter umgesetzt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Position Österreichs sich in diesem internationalen Vergleich weiter verbessert.

 

EAG 2011 (Berichtsjahr 2008/09)

Schüler/innen je Klasse  (Tab. D2.1), nur öffentliche Schulen

 

Österr

OECD-D.schnitt

Rang Österreichs innerhalb

OECD

EU-27

Primarstufe

18,8

21,4

8. von 30

7. von 20

Sekundarstufe I

22,4

23,5

15. von 26

13. von 17


Zu Fragen 8 und 9:

Sowohl für die AHS-Unterstufen als auch für die Hauptschulen – neben den Volksschulen und Polytechnischen Schulen – wurde die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl um fünf Kinder im Schulorganisationsgesetz gesetzlich fixiert (BGBl. I Nr. 116/2008). Die Verbesserungen wurden in den AHS-Unterstufen und Hauptschulen analog zu den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen gesetzt. Hinsichtlich der durch die unterschiedlichen kompetenzrechtlichen Grundlagen im Bereich der öffentlichen Pflichtschulen einerseits (Grundsatzgesetzgebung Bund, Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Land) sowie im Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen andererseits (Gesetzgebung und Vollziehung Bund) bedingten unter­schiedlichen Regelungstypen darf auf die Erläuterungen zur korrespondierenden Regierungs­vorlage 548 dB. XXIII. GP hingewiesen werden. Demgemäß sind die Regelungen im Pflicht­schulbereich als Grundsatz eines Richtwertes festgelegt und als Auftrag an die Landes­ausführungsgesetzgebung und -vollziehung zur Ausgestaltung angelegt. Für die AHS-Unter­stufen ergab sich die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl von 30 plus Überschreitungs­rahmen von 20 Prozent (max. 36) auf 25 plus Überschreitungsrahmen von 20 Prozent (max. 30).

Zur Umsetzung bezüglich Klassenteilungen sollte neben der oben bemerkten unterschiedlichen Rechtslage bei Pflichtschulen einerseits und bei allgemein bildenden höheren Schulen (Unter­stufe) andererseits nicht unerwähnt bleiben, dass auch die finanziellen Voraussetzungen für die Zuteilung in den angesprochenen Schularten unterschiedlich sind. Demnach können diese beiden Bereiche (APS und AHS) bezüglich der Klassenorganisation im Zuge der Umsetzung der Maßnahme nicht wirklich miteinander verglichen werden.

Von Benachteiligungen kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden, da in beiden Schularten der gleiche Zugang erarbeitet wurde: Zuerst Teilung der größten Klassen und danach absteigend weitere Teilungen. Bei Raumknappheit wurden statt der Klassenteilung Ressourcen für Kleingruppenunterricht/Teamteaching zugeteilt, um Abweisungen zu vermeiden. Im Zusammenhang mit dem Raumangebot und den gegebenen Schülerinnen- und Schülerzahlen ist die Nutzung der in § 43 des Schulorganisationsgesetzes vorgesehenen Überschreitungsermächtigung und damit eine häufigere Inanspruchnahme dieses Instrumentes an den AHS möglich.

Auch für Klassen an NMS und an Hauptschulen gelten die gleichen rechtlichen Rahmen­bedingungen hinsichtlich der Klassengröße. Da die relative Absenkung der Klassengröße zwischen AHS-Unterstufe (von 36 auf 30) und der Hauptschule (von 30 auf 25) gleich hoch ist, kann keine Benachteiligung ausgemacht werden. Die Schularten hatten vor der Senkung eine andere Ausgangsbasis.

 

Zu Fragen 10 bis 12:

Hinsichtlich der Fragestellungen nach dem durchschnittlichen, auf die jeweilige Schülerin bzw. den jeweiligen Schüler bezogenen Mitteleinsatz bei den einzelnen Schularten ist vorweg darauf hinzuweisen, dass bei der finanziellen Dotierung der einzelnen Schularten auf die unter­schiedlichen Verantwortlichkeiten der Gebietskörperschaften, etwa in den Bereichen Lehr­personal, Raum sowie Sachausgaben Bedacht zu nehmen ist, zumal etwa Hauptschulen und Neue Mittelschulen hinsichtlich der Schulerhaltung nach Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz zu beurteilen sind und die Errichtung und Erhaltung von diesen Schulen nicht dem Bund zukommt. Insofern beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen vordergründig auf den Lehrkräftepersonalaufwand im Bundesschulbereich, hier im Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS), bzw. vergleichbare Überlegungen im Bereich der Refundierung des Lehrkräftepersonalaufwandes für den angesprochenen Pflichtschulbereich.

 

Für eine AHS-Schülerin bzw. einen AHS-Schüler an der Unterstufe werden durch das Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur den Landesschulräten 1,73 Werteinheiten (WE) zugeteilt. Bei Ausgaben von rd. 3.000 EUR je WE errechnen sich daraus 5.190 EUR. Bemerkt wird, dass es sich dabei nicht rein um die Unterrichtsleistung der Lehrerinnen und Lehrer handelt, sondern ebenfalls um alle anteiligen „Overheads“ (Schulleitung, Kustodiate etc.).

 

Das Personalmanagement im Bereich der Landeslehrkräfte und damit die tatsächliche Zuweisung von Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen und an Neue Mittelschulen sowie die Besoldung dieser Lehrerinnen und Lehrer liegen in der Zuständigkeit der Länder. Eine Zuordnung der eingesetzten Lehrkräfte bzw. deren Kosten zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen (HS) und an Neuen Mittelschulen (NMS) ist aus den im Ressort vorhandenen Daten nicht möglich.

Es kann nur angegeben werden, nach welchen Kriterien der Bund Lehrerinnen- und Lehrer­planstellen für HS und NMS finanziert und somit den Ländern zum Personaleinsatz zuteilt: Gemäß Finanzausgleichsgesetz wird für jeweils 10 Hauptschülerinnen und -schüler eine Lehrerinnen- bzw. Lehrerplanstelle bereitgestellt.

Wie für Schülerinnen und Schüler der HS wird auch für 10 NMS-Schülerinnen und -Schüler eine Lehrerinnen- bzw. Lehrerplanstelle bereitgestellt. Zusätzlich finanziert der Bund 6 Wochenstunden Lehrkräftepersonalressourcen je NMS-Klasse, die entsprechend den konzeptiven Bestimmungen prioritär für den Einsatz von Bundeslehrerinnen und -lehrern intendiert sind und zweckgewidmet für Individualisierungsmaßnahmen in den differenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache) im Sinne der Lehr- und Lerninhalte der NMS zu verwenden sind.

 

Ergänzend darf hinsichtlich der AHS angemerkt werden, dass im Bereich der Sachaufwands­mittel weder im Bundesfinanzgesetz noch bei der Budgetzuteilung auf die Landesschulräte bzw. Schulen zwischen AHS-Unterstufe und AHS-Oberstufe unterschieden wird. Eine Differenzierung der Verwendung des Budgets für Unter- und Oberstufenschülerinnen und -schüler kann daher nur näherungsweise mit Hilfe von Annahmen und Schlüsselgrößen für die Jahre 2011 und 2012 (UT3 und UT8, inl. AHS, geschätzter Anteil Unterstufe, Anzahl Schülerinnen und Schüler) erfolgen. Daraus ergibt sich, dass an Sachaufwandsmittel, welche für Einrichtung und Ausstattung der Schulen, Reinigung, Beheizung, Beleuchtung, Unterrichtsmaterialien, etc. zur Verfügung gestellt werden, im Finanzjahr 2012 durchschnittlich 349 EUR je Unterstufenschülerin bzw. Unterstufenschüler zur Verfügung stehen, was eine Steigerung von 7 EUR im Vergleich zum Jahr 2011 bedeutet.

Hinsichtlich des Pflichtschulbereichs ist diesbezüglich auf die Zuständigkeit der Länder hinzu­weisen.

 

Zu Frage 13:

Die in der Anfrage genannte Kategorie „Maßnahmen zu besonderen Förderung bei (Teil)Schwächen bzw. Begabtenförderung“ sind in den Informationssystemen des Bundes­ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur kein abgebildetes Kriterium, wodurch auf diese Frage keine detaillierte Antwort gegeben werden kann. Für Förderkurse, deren wesentliche Zielrichtung das Vermeiden von Schulversagen ist, werden an AHS und BMHS jährlich rd. 2.200 WE, das sind rd. 6,6 Mio. EUR aufgewendet.

 

Zu Frage 14:

Im SCHEP 2008 wurde der Kennwert je Lehrerarbeitsplatz von bisher 2m² auf 3m² angehoben und wird dieser bei allen laufenden Projekten auch umgesetzt. Zusätzlich stehen in den zahl­reichen Sammlungs- und Vorbereitungsräumen weitere Arbeitsplätze zur Verfügung. Unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors (zumindest die Hälfte der Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern wird in der Klasse verrichtet) stehen den Lehrerinnen und Lehrern damit entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung. Ein Mix aus Fixarbeitsplätzen mit Desksharingmodellen mit entsprechenden Ablagemöglichkeiten, wie diese auch in der Privatwirtschaft im Einsatz sind, sollen eine bestmögliche Versorgung bieten.

 

 

Zu Frage 15:

Dazu wird auf nachfolgende bundesländerweise Aufstellung hingewiesen:

 

Schulbauvorhaben in Niederösterreich:

 

In Bau:

BG/BRG Schwechat

BORG/HASCH für Leistungssportler St. Pölten

Stiftsgymnasium Seitenstetten, Turnhalle

AHS Lilienfeld, Turnhalle

BG/BRG Wr. Neustadt, Zehnergasse

BG/BRG Bad Vöslau, Gainfarn

 

In Planung:

BG/BRG Krems, Rechte Kremszeile

BG/BRG St. Pölten, Josefstraße

BG/BRG Gmünd

 

Schulbauvorhaben in Salzburg:

 

In Bau:

private AHS Salzburg-Liefering

AHS Seekirchen

 

In Planung:

Akademisches Gymnasium Salzburg

BG/BRG Salzburg, Haunspergstraße

BG/BRG Salzburg, Franz Josef Kai

 

Schulbauvorhaben in Tirol:

 

In Bau:

BG/BRG Kufstein

BG/BRG St. Johann/Tirol

 

In Planung:

BG/BRG Innsbruck, Adolf Pichler Platz

BG/BRG Innsbruck, Sillgasse

 

Schulbauvorhaben in Kärnten:

 

In Bau:

BG/BRG für Slowenen und Zweisprachige HAK in Klagenfurt

Neue Sporthalle Villach für AHS Villach, St. Martinerstraße

ORG der Diözese Gurk

 

In Planung:

Sporthalle Spittal für AHS Spittal

 

Schulbauvorhaben in Oberösterreich:

 

In Bau:

BG/BRG Linz, Hamerlingstraße

 

In Planung:

BSZ (AHS und HAK) Traun

AHS Linz, Auhof

BG/BRG Wels, Anton Brucknerstraße

BG Wels, Wallererstraße

 

Schulbauvorhaben im Burgenland:

 

In Planung:

BG/BRG/ORG und Bundesschülerheim Eisenstadt

 

In Vorbereitung:

BG/BRG Mattersburg (Sanierung und Erweiterung)

BG/BRG Oberschützen (Sanierung)

Zweispr. AHS Oberwart (Erweiterung)

 

Schulbauvorhaben in der Steiermark:

 

In Bau:

BG/BRG Judenburg (Erweiterung und Funktionssanierung) – Fertigstellung 2012

BG/BRG Graz, Seebachergasse (Generalsanierung und Erweiterung)

BG/BORG Graz, Kadettengasse (Neubau Turnsaal)

 

In Planung:

BRG Graz, Körösistraße (Erweiterung)

BG/BRG Graz, Kirchengasse (Erweiterung)

BSZ Feldbach (Erweiterung und Funktionssanierung)

BG/BRG Graz, Lichtenfelsgasse (Erweiterung und Funktionssanierung)

BG/BRG Graz, Klusemannstraße (Erweiterung)

 

In Vorbereitung:

BG/BRG Leoben, Moserhofstraße 5-7 (Erweiterung und Funktionssanierung)

BG/BRG Leoben, Moserhofstraße 7a (Erweiterung und Funktionssanierung)

 

Schulbauvorhaben in Vorarlberg:

 

In Bau:

BG Bregenz, Gallusstraße (Erweiterung und Funktionssanierung)

BG Dornbirn Realschulstraße (Erweiterung und Funktionsanpassung)

 

In Planung:

BORG Egg (Erweiterung)

BORG Lauterach (Erweiterung)

BORG Dornbirn Sport, Messeareal (Erweiterung)

 

Schulbauvorhaben in Wien:

 

In Bau:

BG Wien 15, Diefenbachgasse (Erweiterung und Funktionsanpassung)

HLT/HLW Wien 21, Wassermanngasse (Sanierung, Brandschutz, Barrierefreiheit) –

Fertigstellung Herbst 2012

HBLuVA Wien 17, Geblergasse (Turnsaal – „Merkurhalle“) – Fertigstellung Herbst 2012

BG Wien 16, Schuhmeierplatz (Erweiterung und Funktionsanpassung)

BORG Wien 1, Hegelgasse 12 (Turnsaal, Brandschutz, Barrierefreiheit)

 

In Planung:

BRG/BORG Wien 2, Lessinggasse/Vereinsgasse (Verlegung BORG Wien 1, Hegelg. 14)

 

In Vorbereitung:

BSZ Aspern (Neubau)

AHS Wien 10, Laaerbergstraße (Erweiterung und Funktionsanpassung)

AHS Wien West für Leistungssport (Neubau)

AHS Wien Süd (Neubau)

AHS Wien 6, Rahlgasse (Turnsaal)

 

Zu Frage 16:

Die Raum- und Funktionsprogramme werden in Abstimmung mit dem jeweiligen Schulstandort und den Landesschulräten/dem Stadtschulrat für Wien zu Beginn einer konkreten Planungs­phase erstellt und erfolgt daher möglichst zeitnah zu der jeweiligen Projektumsetzung.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.