12236/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0364-III/4a/2012 |
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Wien, 6. September 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12461/J-NR/2012 betreffend „Ganztagsschulen in Ländern der Europäischen Union“, die die Abg. Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juli 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Vorweg wird darauf hingewiesen, dass das EU-Eurydice-Bildungsinformationsnetzwerk (http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/index_de.php) Informationen und Analysen zu europäischen Bildungssystemen sammelt, erstellt und veröffentlicht. Es besteht seit 2012 aus 38 nationalen Eurydice-Stellen mit Sitz in allen 34 Ländern, die am EU-Programm für Lebenslanges Lernen teilnehmen und wird von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel geleitet und koordiniert, welche alle Eurydice Datenbanken und Veröffentlichungen entwirft.
Auf Basis der dort vorliegenden Daten wird bemerkt, dass sich Eurydice mit der Frage der „Ganztagsschulen“ in den letzten zehn Jahren nicht in Vergleichsstudien auseinandergesetzt hat. Aktuelle Daten können der allgemein zugänglichen Datenbank Eurypedia in englischer Sprache pro Land entnommen werden.
Eine Zusammenschau der dort zum Themenbereich „Organisation of the School Day and Week” im Primar- und Sekundarbereich länderweise vorhandenen Informationen (https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Primary_Education; https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Secondary_and_Post-Secondary_Non-Tertiary_Education) lässt folgende Grobdarstellung zu, wobei darauf hingewiesen wird, dass durch historisch gewachsene sehr unterschiedliche Systeme auch die Zuordnung „ganztägig“ (und nicht ganztägig) Unschärfen birgt, die durch die Bezeichnung „Teilweise ganztägig“ aufzufangen versucht wurden. Ganztägig werden also jene Systeme genannt, die grundsätzlich von einer Verteilung der Aktivitätszeit/Betreuungszeit auf zumindest einen Teil der anderen Tageshälfte ausgehen, teilweise ganztägig jene Systeme, die erhebliche Anteile an solchen über den Tag verteilten Zeiten ausweisen, auch wenn es nicht flächendeckend ist. Keine von beiden Kennzeichnungen haben jene Systeme, bei denen die Verteilung über den Tag prinzipiell durch die notwendige Unterbringung von Unterrichtseinheiten und nicht durch das Konzept einer Aktivität/Betreuung der Kinder bedingt ist: dies traf noch vor wenigen Jahren außer auf Österreich auf Deutschland und Griechenland zu, wobei diese Länder durch Reformaktivitäten als „teilweise ganztägig“ zu qualifizieren sind. „Teilweise ganztägig“ bedeutet sohin, dass Ansätze zur Ganztägigkeit bestehen (teilweise bis über 50%), dies aber kein Grundprinzip in diesen Ländern darstellt wie in den Ländern unter „ganztägig“.
GANZTÄGIG |
TEILWEISE GANZTÄGIG |
Belgien (Deutsch) |
Bulgarien |
Belgien (Flämisch) |
Dänemark |
Belgien (Französisch) |
Deutschland |
Finnland |
Estland |
Großbritannien (England) |
Frankreich |
Großbritannien (Nordirland) |
Griechenland |
Großbritannien (Schottland) |
Italien |
Großbritannien (Wales) |
Lettland |
Irland |
Litauen |
Island |
Luxemburg |
Malta |
Österreich |
Niederlande |
Polen |
Norwegen |
Rumänien |
Portugal |
Schweiz |
Schweden |
Slowakei |
Spanien |
Slowenien |
Tschechien |
Ungarn |
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Zypern |
Quellen: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Primary_Education ; https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/eurydice/index.php/Secondary_and_Post-Secondary_Non-Tertiary_Education (Thema „Organisation of the School Day and Week”)
Zu Frage 2:
Prinzipiell gibt es kein Land, in dem nicht in irgendeiner Weise (Nachmittagsunterricht, Nachmittagsbetreuung inklusive Aktivitäten etc.) ganztägige Angebote vorhanden sind. Wie die länderweisen Beschreibungstexte zum Themenbereich „Organisation of the School Day and Week” zeigen, sind die Angebote derart unterschiedlich, dass keine exakte Statistik aufgrund der Eurydice-Beschreibungen vorliegt und möglich ist. Bisweilen gibt es innerhalb der Staaten regionale Unterschiede, Unterschiede zwischen Schultypen und Schulstufen, große Unterschiede in der Finanzierung und Unterschiede in der Art der Angebote und Aktivitäten.
Zu Frage 3:
Eurydice verfügt nicht über flächendeckende Informationen in diesem Detailgrad. Auf die Beantwortung der Frage 2 wird hingewiesen.
Zu Frage 4:
In Zusammenhang mit der im EU-Eurydice-Bildungsinformationsnetzwerk unter http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/facts_and_figures/structure_education_systems_DE.pdf abrufbaren Publikation „Der Aufbau der europäischen Bildungssysteme 2011/2012: Diagramme“ lässt sich ableiten, dass eine (Vor-)Schulpflicht in Europa Großteils im Alter von 5, 6 oder 7 vorgesehen ist. Eine Vorschulpflicht bereits mit 4 Jahren besteht in Luxemburg, Nordirland und der Schweiz.
„Gemeinsame Schulen“ im Sinn des Bestehens nur einer Schulform im Sekundarbereich I gibt in den meisten europäischen Ländern. Aus den im EU-Eurydice-Bildungsinformationsnetzwerk abrufbaren Publikationen „Der Aufbau der europäischen Bildungssysteme 2011/2012“ und „Schlüsselzahlen zum Bildungswesen in Europa 2012“, Kapitel Organisation, Section I „Structures“, S. 27ff kann erschlossen werden, dass eine frühe Richtungsentscheidung mit 10 Jahren in Deutschland (Mehrzahl der Länder) und Österreich, mit 11 Jahren in Liechtenstein sowie mit 12 Jahren in Luxemburg und den Niederlanden zu treffen ist (http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/facts_and_figures/structure_education_systems_DE.pdf; http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/key_data_series/134EN.pdf).
Zu Frage 5:
Dazu wird auf die im EU-Eurydice-Bildungsinformationsnetzwerk unter http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/compulsory_education/106_compulsory_education_EN.pdf abrufbare Publikation „Compulsory Education in Europe 2011/12“ hingewiesen.
Die dort enthaltene Tabelle ist nachstehend wiedergegeben:
Quelle:
Compulsory Education in Europe 2011/12:
http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/compulsory_education/106_compulsory_education_EN.pdf
Zu Frage 6:
In den meisten Ländern entspricht die gemeinsame Zeit der Unterrichtung der Anzahl der Pflichtschuljahre; auf die in Beantwortung der Frage 5 erwähnte Publikation „Compulsory Education in Europe 2011/12“ bzw. die Tabelle, Spalte „Duration of full-time compulsory education“ (= Dauer der Pflichtschule) wird hingewiesen. Ausgehend davon und in Zusammenhang mit der im EU-Eurydice-Bildungsinformationsnetzwerk unter http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/facts_and_figures/structure_education_systems_DE.pdf abrufbaren Publikation „Der Aufbau der europäischen Bildungssysteme 2011/2012: Diagramme“ lassen sich folgende Besonderheiten ableiten:
Land |
Pflichtschuldauer in Jahren |
Davon gemeinsam |
Deutschland (Mehrzahl der Länder) |
9 (Beginn mit 6) |
4 (bis 10) |
Österreich |
9 (Beginn mit 6) |
4 (bis 10) |
Liechtenstein |
9 (Beginn mit 6) |
5 (bis 11) |
Luxemburg |
12 (Beginn mit 4) |
8 (bis 12) |
Niederlande |
13 (Beginn mit 5) |
7 (bis 12) |
Quelle:
Der Aufbau der europäischen Bildungssysteme 2011/2012: Diagramme
http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/facts_and_figures/structure_education_systems_DE.pdf
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.