12245/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am      September 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0201-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12488/J vom 9. Juli 2012 der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3.:

Zu diesen Fragestellungen wird auf den am 24. Juli 2012 im Ministerrat beschlossenen und auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz veröffentlichten Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 – Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwiesen.

 

In diesem Zusammenhang wird als Good Practice-Beispiel das „Finanzzentrum Wien Mitte“ angeführt: Durch die Berücksichtigung von Kriterien der baulichen Barrierefreiheit bei der Standortpolitik bzw. bei der Anmietung von Büroflächen an Neustandorten kann eine solche im Bereich der Finanzverwaltung weitgehend bereits vor dem Jahre 2020 (Ende der Übergangsfrist) erreicht werden.

 

Der Teiletappenplan des Bundesministeriums für Finanzen zur Erreichung der Barrierefreiheit sieht bauliche Maßnahmen vor, wie etwa die Nachrüstung von Aufzügen mit entsprechenden Tastaturen in Brailleschrift, die Ausrüstung mit Sprachanzeige, den Einbau von Liftanlagen, den Ein- und Umbau von Behinderten-WCs, die Ausstattung mit taktilen Leitsystemen sowie mit induktiven Höranlagen.

 

Zudem werden barrierefreie Küchen geplant und im Zuge der zyklischen Erneuerung und Verbesserung der Möblierung sowie der Amts- und Betriebsausstattung verstärkt berücksichtigt.

 

Weiters werden Glasflächen, insbesondere im Bereich der Haupteingangsbereiche, Zug um Zug mit kontrastreichen optischen Markierungen versehen.

 

Darüber hinaus werden an den einzelnen Standorten und Dienstbehörden Pläne entwickelt, die die verstärkte Zurverfügungstellung von PKW-Abstellplätzen für Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben.

 

Dieses Maßnahmenbündel soll in den Jahren 2012 und 2013 z. B. an den Standorten der Finanzämter in Eisenstadt, Perg, Vöcklabruck und Wiener Neustadt sowie am Standort des Finanzzentrums Wien Mitte im Zuge der Abwicklung von Sanierungs- und Instandhaltungsprojekten umgesetzt werden.

 

Zu 2. und 4.:

Die Gesamtkosten für die mehrjährige Umsetzung des Maßnahmenbündels betragen rund Euro 7,50 Mio. Die angeführten Maßnahmen sind nach Realisierung vor allem in den Budgetposten 0420 (Amts- und Betriebsausstattung), 4000 (geringwertige Wirtschaftsgüter) und 6140 (Instandhaltung von Gebäuden) enthalten.

 

Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des Beschlusses des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes.

 

Zu 5.:

Diese Maßnahmen wurden vom Bundesministerium für Finanzen mit Unterstützung des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes ausgearbeitet.