12253/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0014-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . September 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag.a Becher und GenossInnen haben am 6. Juli 2012 unter der Nr. 12415/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bau und Finanzierung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wird der Bau der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße von Raasdorf - Am Heidjöchl tatsächlich im Juli 2015 beginnen, wie es der Rahmenplan 2012-2017 der ASFINAG - Straßeninfrastruktur vorsieht?

 

Im Rahmenplan 2012 - 2017 sind der Baubeginn des gegenständlichen Projektes mit 2015 und die Verkehrsfreigabe mit 2017 vorgesehen. Diese Termine sind vorbehaltlich der behördlichen Bewilligungsverfahren zu betrachten.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Wird der Bau des ersten Abschnitts der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße von Groß Enzersdorf - Süßenbrunn tatsächlich 2014 beginnen, wie es der Rahmenplan 2012-2017 der ASFINAG - Straßeninfrastruktur vorsieht?

Ø  Wird der Bau des zweiten Abschnitts der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße von Schwechat - Groß Enzersdorf (Donauquerung) tatsächlich 2018 beginnen, wie es der Rahmenplan 2012-2017 der ASFINAG - Straßeninfrastruktur vorsieht?

 

Auf Basis der Vereinbarung zwischen bmvit, Land Wien und ASFINAG ist eine Realisierung der S 1 Schwechat – Süßenbrunn in zwei Verwirklichungsabschnitten vorgesehen. Im Rahmenplan 2012 - 2017 ist der Baubeginn für den ersten Verwirklichungsabschnitt von Groß-Enzersdorf bis Süßenbrunn im Jahr 2014, die voraussichtliche Verkehrsfreigabe für diesen Abschnitt im Jahr 2016 vorgesehen.

 

Der Realisierung des zweiten Verwirklichungsabschnitts von Schwechat bis Groß-Enzersdorf mit dem Tunnel Donau-Lobau (Donauquerung) ist für 2018 bis 2025 geplant.

Auch diese Termine sind insbesondere vorbehaltlich der behördlichen Bewilligungsverfahren sowie – entsprechend der hohen Komplexität des Bauvorhabens – der geologischen Rahmenbedingungen zu betrachten.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  In welchem Stadium befinden sich derzeit die drei oben genannten Bauvorhaben?

 

S 1 Wiener Außenring Schnellstraße von Raasdorf – Am Heidjöchl:

Das Vorprojekt wurde am 23. November 2011 beim bmvit mit Ersuchen um Erlassung einer Verordnung zum Bundesstraßenplanungsgebiet gemäß § 14 BStG eingereicht. Das Vorprojekt wurde in den Standortgemeinden im Zeitraum von 4. Juni 2012 bis 16. Juli 2012 öffentlich aufgelegt. Am 12. Juli 2012 wurde der Antrag auf Einleitung des Vorverfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 4 UVP-G gestellt. Derzeit wird an der Ausarbeitung des Einreichprojektes gearbeitet.

 

S 1 Wiener Außenring Schnellstraße von Schwechat - Groß Enzersdorf - Süßenbrunn:

Für das Projekt S 1 Schwechat - Groß Enzersdorf - Süßenbrunn ist das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren derzeit im Gange. Mit einem Abschluss des Verfahrens ist voraussichtlich 2013 zu rechnen.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Ist die Finanzierung für die beiden Abschnitte der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße von Raasdorf - Am Heidjöchl sowie von Schwechat - Süßenbrunn im Gesamtausmaß von rund 928,1 Millionen Euro seitens des BMVIT gesichert?

 

Im Rahmenplan der ASFINAG für 2012 - 2017 sind die S 1 Wiener Außenring Schnellstraße von Raasdorf – Am Heidjöchl mit rd. 228,1 Mio. Euro und die S 1 Wiener Außenring Schnellstraße von Schwechat – Süßenbrunn mit rd. 1,8 Mrd. Euro (Gesamtprojektkosten) vorgesehen.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Wird die Europäische Union ebenfalls Finanzmittel für diese Verkehrsprojekte als Kofinanzierungen anbieten?

 

Die für Österreich zur Verfügung stehenden TEN-T-Fördermittel werden durch Bahnprojekte in Anspruch genommen.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Ist auch die Finanzierung des Sanierungspakets der A 22 Donauufer Autobahn, Knoten Kaisermühlen-Tunnel sowie die Sanierung der A 23 Autobahn Südosttangente Wien, Hirschstettner und Stadlauer Tunnel, im Gesamtausmaß von 57 Millionen Euro und wie ebenfalls im Rahmenplan 2012-2017 der ASFINAG - Straßeninfrastruktur vorgesehen, seitens des BMVIT gesichert?

 

Im Rahmenplan der ASFINAG für 2012 - 2017 sind die Gesamtkosten der Projekte A 22 Donauufer Autobahn, Knoten Kaisermühlen - Tunnel Kaisermühlen (rd. 18,5 Mio. Euro) und A 23 Autobahn Südosttangente Wien, Hirschstettner und Stadlauer Tunnel, Tunnelsanierung (rd. 25,0 Mio. Euro) mit Gesamtkosten von zusammen rd. 43,5 Mio. Euro budgetiert. Aufgrund des detaillierteren Planungsstandes konnten die Generalerneuerungen nunmehr auf vier Pakete aufgeteilt werden, die im Zeitraum bis 2029 umgesetzt werden.