12258/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.500/0002-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am      . September 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing Deimek und weitere Abgeordnete haben am 6. Juli 2012 unter der Nr. 12438 /J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Alkohol und Unfälle in der Schifffahrt gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Unfälle im Bereich Schifffahrt hat es jeweils in den letzten 5 Jahren gegeben?

 

Die entsprechenden Informationen sind umfassend auf der Homepage der Bundesanstalt für Verkehr zu finden (http://versa.bmvit.gv.at/index.php?id=68&L=).

 

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Ø  Werden im Zuge von Unfällen ausnahmslos bei allen beteiligten Personen Alkoholkontrollen durchgeführt?

Ø  Wenn ja, bei wie vielen dieser Unfälle wurde zumindest bei einem der Beteiligten Alkohol im Blut nachgewiesen?

Ø  Wenn nein, weshalb wird derzeit darauf verzichtet?

 

Unabhängig von Untersuchungen auf eine mögliche Beeinträchtigung durch Alkohol im Rahmen von Verfahren zur Klärung von Schuld- bzw. Haftungsfragen durch die zuständigen Justizbehörden ist die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 und 5 UUG 2005 berechtigt, derartige Untersuchungen zu veranlassen, was im Falle entsprechender Anhaltspunkte auch gemacht wird. Die Art und der Umfang von Sicherheitsuntersuchungen und damit die Frage der erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen richten sich nach der Schwere des Vorfalls sowie insbesondere nach den voraussichtlich zu gewinnenden Erkenntnissen für eine Verbesserung der Sicherheit im jeweiligen Verkehrsbereich gemäß § 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 UUG 2005. In zwei Fällen wurde bei einem Unfall zumindest bei einem der Beteiligten Alkohol nachgewiesen.

 

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø  Wie häufig kommt es im Bereich der Schifffahrt grundsätzlich, d. h. unabhängig von Unfällen, zu Alkoholkontrollen?

Ø  Wie häufig wurden im Zuge von Kontrollen Alkoholisierungen festgestellt und in welcher Höhe?

 

Generelle Alkoholkontrollen finden nur im Fall eines begründeten Verdachts statt.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Welche Konsequenzen zieht man seitens Ihres Ministeriums aufgrund der gewonnenen Daten?

 

Aufgrund der vorliegenden Daten scheint die Rechtslage adäquat. Es besteht kein akuter Handlungsbedarf.