12262/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . September 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juli 2012 unter der Nr. 12482/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beratungsverträge und Studien 2010 und 2011 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø Mit welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden
a) im Jahr 2010
b) im Jahr 2011 durch Ihr Ressort Verträge (inkl. persönliche, strategische, Kommunikations- und Medienberatung) abgeschlossen?
Ø Wie hoch waren die Kosten für die zu 1. beauskunfteten Beratungsverträge
a) im Einzelnen und
b) insgesamt?
Ø Was waren die konkreten Aufträge und Dienstleistungen der einzelnen Verträge bzw. worin besteht der konkrete Inhalt der Verträge mit den zu Frage 1. beauskunfteten Unternehmen oder Personen?
Ø Welche dieser Verträge wurden
a) über eine Ausschreibung vergeben
b) über die Einholung von Vergleichsangeboten vergeben?
Grundsätzlich darf ich auf meine Beantwortungen zu den schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 9618/J-NR/2011 sowie Nr. 11505/J-NR/2012 verweisen.
Ergänzend dazu sind folgende Berateraufträge zu nennen:
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AuftragnehmerIn (Vergabe) |
Thema |
Kosten |
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Mandl, Luehti & Partner, Unternehmensberatung (2010) |
Vom Programm zum Themenmanagement/Forschung |
€ 54.720,00 |
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Dr. Brigitte Scholz (2010) |
Ausbildung im Eisenbahnwesen |
€ 20.364,27 |
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Hübner & Hübner, Wirtschaftsberatung und SteuerberatungsgmbH (2010) |
Beratung gem. § 17.a Abs. 7 Bundeshaushaltsgesetz |
€ 1.896,16 |
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Bietergem. Sequrity Sicherheitstechn. Zentrum GmbH und Quehenberger Logistics GmbH (2011) |
Beratung bei der Errichtung einer unabhängigen Stelle inkl. der erforderl. Infrastruktur zur Validierung |
€ 18.675,00 |
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Dr. Brigitte Scholz (2011) |
Ausbildung im Eisenbahnwesen |
€ 5.992,50 |
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CONECTA (2011) |
Konzepterstellung und Projektbegleitung eines OE-Projektes für den Luftfahrtbereich |
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Hübner & Hübner, Wirtschaftsberatung und SteuerberatungsgmbH (2011) |
Beratung gem. § 17.a Abs. 7 Bundeshaushaltsgesetz |
€ 328,38 |
Die Bietergemeinschaft Sequrity bekam den Auftrag im Zuge eines Vergabeverfahrens, alle übrigen Aufträge erfolgten durch Direktvergabe.
Zu Frage 5:
Ø Welchen Beratungsunternehmen oder externen BeraterInnen wurden jeweils in den Jahren 2010 und 2011 durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist, oder sonst wie beherrschend tätig ist, Aufträge erteilt?
a) Welche Kosten sind dabei im Einzelnen angefallen?
b) Welchen Inhalt hatten die einzelnen Verträge?
In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu den Fragen 6 bis 9:
Ø Welche Studien, Untersuchungen und sonstige Aufträge mit wissenschaftlichem oder Forschungshintergrund (unter Anführung des Auftragsinhalts sowie der Zielsetzung sowie den festgelegten Zeitpunkt der Fertigstellung) wurden durch Ihr Ressort
a) im Jahr 2010
b) im Jahr 2011 vergeben und
c) an wen?
Ø Wie hoch waren die Kosten für diese Aufträge jeweils im Jahr 2010 und 2011 im Einzelnen?
Ø Liegen bereits Ergebnisse dieser Studien usw. vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann erwarten Sie Ergebnisse?
Ø Mit welchen Beratungsunternehmen, externen BeraterInnen oder AuftragnehmerInnen im Zusammenhang mit der Erstellung wissenschaftlicher Studien oder sonstiger Aufträge mit wissenschaftlichem Hintergrund bestehen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung aufrechte Vertragsverhältnisse?
Ich darf auf meine Beantwortung zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11505/J-NR/2012 verweisen.
Ergänzend dazu sind folgende Aufträge zu nennen:
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AuftragnehmerIn (Vergabe) |
Thema |
Kosten |
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Zolles & Edinger GmbH (2010) |
Danube Travel – Optimierung des öffentlichen Verkehrs für den Tourismus entlang der Donau (Vergabe gemeinsam mit dem BMWFJ) |
Anteil bmvit € 15.000,00 |
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Zolles & Edinger GmbH (2010) |
Optimierungspotentiale im Beziehungsfeld ÖBB-Tourismus (Vergabe gemeinsam mit dem BMWFJ und ÖBB-PV) |
€ 28.688,00 |
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BOKU-Institut für Ingenieurbiologie und Landschaftsbau (2010/2011) |
Projekt Gehölzstrukturen an Dämmen und Deichen |
€ 46.000,00 |
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BMB Brenner Management Beratung (2010) |
Analyse zum Konzept für ein Kennzahlensystem zur Erfolgswirkung der Förderung des bmvit an die Privatbahnen zum Schwerpunkt „Barrierefreiheit“ |
€ 3.600,00 |
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Mag. Marie Nicole Placz (2010/2011) |
150 Jahre Südbahn; Fallstudien zur verkehrstechn. Erschließung der Südbahnstrecke |
€ 14.610,00 |
Es liegen bereits - bis auf wenige Ausnahmen - Ergebnisse vor.
Abschließend möchte ich noch festhalten, dass es erforderlich war, für ganz spezifische Themen bzw. Problemstellungen externe BeraterInnen - die sich auf dieses Thema spezialisiert haben – heranzuziehen, da in meinem Ressort die erforderlichen ExpertInnen nicht verfügbar waren.
Es erscheint mir auch sinnvoll, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht externes Fachwissen zu berücksichtigen, da die Entscheidungsbasis dadurch beträchtlich verbreitert bzw. bereichert werden kann.