12268/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1032-III/7/b/2012
Wien, am . August 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann, Ing. Westenthaler und Kollegen haben am 9. Juli 2012 unter der Zahl 12464/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schreiben an Stellungspflichtige vor Absolvierung der Stellung durch Rechtsträger nach dem Zivildienstgesetz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Es
kann ausgeschlossen werden, dass „Daten von Stellungspflichtigen vor
deren Stellung“ durch Behörden des BM.I (Zivildienstserviceagentur)
an Rechtsträger nach dem Zivildienst-gesetz übermittelt wurden, da
diese Daten erst nach Abgabe einer Zivildiensterklärung beim
zuständigen Militärkommando dem BM.I (Zivildienstserviceagentur)
übermittelt und gemäß
§ 57a ZDG zur Vollziehung des Zivildienstgesetzes weiterverarbeitet
werden.
Zu den Fragen 2 und 3:
Mutmaßungen sind nicht Gegenstand der parlamentarischen Interpellation. Es wird aber darauf hingewiesen, dass jeder Betroffene gemäß § 26 DSG 2000 das Recht hat, beim jeweiligen Auftraggeber Auskunft über die zu seiner Person verarbeiteten Daten, einschließlich der Information zur Herkunft der Daten, zu verlangen.