12268/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1032-III/7/b/2012

Wien, am      . August  2012

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Widmann, Ing. Westenthaler und Kollegen haben am 9. Juli 2012 unter der Zahl 12464/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schreiben an Stellungspflichtige vor Absolvierung der Stellung durch Rechtsträger nach dem Zivildienstgesetz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es kann ausgeschlossen werden, dass „Daten von Stellungspflichtigen vor deren Stellung“ durch Behörden des BM.I (Zivildienstserviceagentur) an Rechtsträger nach dem Zivildienst-gesetz übermittelt wurden, da diese Daten erst nach Abgabe einer Zivildiensterklärung beim zuständigen Militärkommando dem BM.I (Zivildienstserviceagentur) übermittelt und gemäß
§ 57a ZDG zur Vollziehung des Zivildienstgesetzes weiterverarbeitet werden.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Mutmaßungen sind nicht Gegenstand der parlamentarischen Interpellation. Es wird aber darauf hingewiesen, dass jeder Betroffene gemäß § 26 DSG 2000 das Recht hat, beim jeweiligen Auftraggeber Auskunft über die zu seiner Person verarbeiteten Daten, einschließlich der Information zur Herkunft der Daten, zu verlangen.