12276/AB XXIV. GP
Eingelangt am
07.09.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0225-I/A/15/2012
Wien, am 6. September 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12489/J der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 3:
Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020 wurde von der Bundesregierung in ihrer 151. Ministerratssitzung am 24. Juli 2012 auf Antrag des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zustimmend zur Kenntnis genommen. Der NAP Behinderung ist über die Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter http://www.bmask.gv.at/site/Startseite/News/Umfassender_Aktionsplan_fuer_Menschen_mit_Behinderung_beschlossen abrufbar.
Fragen 2 und 4:
Die Aufteilung auf konkrete Budgetposten ist im Einzelfall derzeit nicht möglich, die finanzielle Bedeckung hat im Rahmen des laufenden Budgets der jeweiligen Jahre zu erfolgen.
Frage 5:
Während des Erstellungsprozesses hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Einbindung (Partizipation) der Zivilgesellschaft der geachtet. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat unter anderem zwei ganztägige Arbeits- und Informationstagungen zum NAP Behinderung abgehalten. In der Auftaktveranstaltung im Februar 2011 wurden mit allen wichtigen Akteur/inn/en der Behindertenpolitik Zielsetzungen und Maßnahmen für den NAP erarbeitet.
In der zweiten Veranstaltung gab es unter anderem ein Forum für Inputs von Expert/inn/en und Betroffenen, das intensiv genutzt wurde.
Weiters waren Menschen mit Behinderungen auch im Begutachtungsverfahren breit einbezogen.