12281/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2012
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0221-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12478/J-NR/2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Beratungsverträge und Studien 2010 bzw. 2011“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Das Bundesministerium für Justiz hat im Dezember 2010 die Agentur courage pr GmbH im Wege der Direktvergabe beauftragt, ein ganzheitliches Konzept für mediengerechte Kommunikation justizrelevanter Inhalte und Ziele zu entwickeln, entsprechende Umsetzungsmaßnahmen und Maßnahmenalternativen zu formulieren und die Kommunikation der Zentralstelle operativ zu unterstützen. Für diese Unterstützungsleistungen hat die Agentur insgesamt einen Betrag von 32.582,81 Euro erhalten.
Bei diesem Betrag und allen nachfolgenden Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.
Die ROI Management Consulting Ges.m.b.H wurde im Jänner 2011 im Rahmen eines Verfahrens nach § 41 Bundesvergabegesetz 2006 („Direktvergabe“) beauftragt, Dolmetschleistungen und -gebühren am Arbeits- und Sozialgericht Wien zu erheben und zu analysieren. Es wurde ein Pauschalbetrag von 7.200 Euro vereinbart.
Im April 2011 hat das Bundesministerium für Justiz das Institut für Verwaltungsmanagement GmbH (IVM) mit Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Umstellung der Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung beauftragt. Aufgaben des IVM waren:
§ Inhaltliche Unterstützung bei der Konzipierung des Verrechnungsmodells (3-Ebenen-Modell),
§ Abstimmung der Strukturen zur Entwicklung der Stammdatenverzeichnisse (Kostenarten, Kostenstellen, interne Leistungen, Kostenträger/Leistungen, statistische Kennzahlen) sowie deren Realisierung im CO-Modul von SAP (KLR-Modul),
§ Unterstützung beim Know-how-Aufbau für SAP-CO-Anwender,
§ Kritische Begutachtung der konzeptionellen Ausarbeitungen inkl. Überprüfung auf Kompatibilität mit dem CO-Modul und dem Bundes-KLR-Master,
§ Unterstützung bei der Durchführung der Verrechnungen (Verteilungen, Umlagen),
§ Entwicklung von Buchungsanleitungen, bei Bedarf Informationsveranstaltungen für MitarbeiterInnen,
§ Hilfestellung bei der Erstellung des KLR-Handbuchs.
Das Honorar betrug 25.440 Euro.
Im Mai 2011 schloss das Bundesministerium für Justiz mit dem Verein für Rechts- und Kriminalsoziologie im Wege einer Direktvergabe einen Werkvertrag ab, mit dem das Forschungsprojekt „Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Justizpersonals in den öffentlich zugänglichen Bereichen der Gerichtsgebäude" in Auftrag gegeben wurde. Als Entgelt wurden 45.209 Euro vereinbart. Projektauftrag ist, nach Analyse der Situation (Bedrohungs-, Organisations- und Kontextanalyse) Empfehlungen für die Verbesserung der Sicherheit in Gerichtsgebäuden und zur Gestaltung von dementsprechenden Prozessen und Strukturen im Bereich der Justiz zu erarbeiten.
Schließlich wurde im November 2011 das Unternehmen Heidi GLÜCK spirit & support/ media + public affairs consulting GmbH mit Beratungs- und Supportleistungen in Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit im Ausmaß eines maximalen Gesamtkontingentes von 240 Stunden beauftragt. Das maximale Auftragsvolumen von 72.000 Euro ermöglichte auch hier eine Direktvergabe.
Aufträge im Sinn des Fragepunktes 5 wurden nicht erteilt.
Zu 6 bis 8:
Anfang 2010 wurde mit dem Institut für Konfliktforschung (IKF) ein Werkvertrag über eine Studie „Formen und Verbreitung von Korruption in Österreich“ geschlossen. Das Forschungsprojekt soll einen empirischen Überblick über Verbreitung und Art der Korruption in Österreich bieten. Der Schwerpunkt der Untersuchung wird auf disziplinar- bzw. strafrechtlich relevantem Verhalten (d.h. auf der verbotenen Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme) im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich liegen, daneben sollen aber auch andere Bereiche wie Unvereinbarkeiten oder Parteienfinanzierung mit berücksichtigt werden.
Die Gesamtkosten für die Studie beliefen sich auf 78.660 Euro, wobei diese Studie je zu einem Viertel durch das Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Justiz und die Länder finanziert wurde. Sie wurde im Jänner 2011 fertig gestellt und dem Bundesministerium für Justiz übermittelt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Justiz veröffentlicht.
Im Oktober 2011 wurde mit dem Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) der Universität Wien ein Werkvertrag über eine dogmatische „Evaluierung des § 278a StGB“ geschlossen; diese umfasst eine detaillierte Aufarbeitung der Genesis des § 278a StGB, die Darstellung internationaler Vorgaben und deren Wandel, die Bewertung des aktuellen Tatbestandes, einen internationalen Rechtsvergleich sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Die Studie wurde fristgerecht im Dezember 2011 dem Bundesministerium für Justiz übermittelt und dafür ein Honorar in Höhe von 35.540 Euro bezahlt.
Zur Frage der wissenschaftlichen Auslegung des Art. 16 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957, BGBl Nr. 320/1969, wurde im Jahr 2011 ein rechtsvergleichendes Gutachten beim ausgewiesenen Experten für Internationales Strafrecht und Lehrstuhlinhaber an der Universität Wien, o. Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel, in Auftrag gegeben. Für die Erstattung des Gutachtens wurden 3.000 Euro bezahlt.
Am 28. September 2005 fasste der Nationalrat eine Entschließung (E 138-NR/XXII. GP) betreffend „Evaluierung der Anwendung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG)“, wonach ich nach Ablauf von vier Jahren nach Inkrafttreten des VbVG einen Bericht über die praktische Anwendung und die Wirksamkeit des Sanktionensystems vorlegen möge. Das Gesetz ist am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten und mit Jahresende 2009 vier Jahre gültig. Im März 2010 wurde daher ein Werkvertrag über eine Studie zur Evaluierung des VbVG an das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) vergeben. Die Kosten für die Studie betrugen 44.658 Euro. Nach einer Überarbeitung wurde die Studie mit dem Titel „Generalpräventive Wirksamkeit, Praxis und Anwendungsprobleme des VbVG – eine Evaluierungsstudie“ schließlich im November 2011 fertig gestellt und dem Bundesministerium für Justiz übermittelt. Die Studie wird an den Nationalrat übermittelt und im Rahmen der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Justiz veröffentlicht werden.
Weiters wurde das IRKS im Jahr 2011 mit der Begleitforschung des Modellprojekts „Familiengerichtshilfe“ beauftragt. Das vereinbarte Entgelt beträgt 96.945 Euro. Der Bericht wird im März 2014 vorliegen.
Folgende weitere Untersuchungen wurden zwischen Anfang 2010 und Ende 2011 beim IRKS in Auftrag gegeben:
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Inhalt und Zielsetzung des Auftrags |
Vergeben (Jahr) |
Vereinbarte Fertigstellung |
Kosten 2010 |
Kosten 2011 |
Ergebnis |
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Evaluation des elektronisch überwachten Hausarrests |
2011 |
30.6.2012 |
0 |
19.500 |
offen (erwartet bis September 2012) |
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Literaturstudie zum Thema Kinderschutz |
2011 |
31.8.2011 |
0 |
11.900 |
Studie „Zur Verbreitung von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch und die Inanspruchnahme der Justiz“ |
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Forschungsprojekt zum Maßnahmenvollzug |
2011 |
31.12.2011 |
0 |
20.235 |
Studie „Welcher organisatorischer Maßnahmen bedarf es, um die Anzahl der Einweisungen in den Maßnahmenvollzug zu verringern“ |
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Jahresbericht 2010 Fortbildung |
2011 |
20.8.2011 |
0 |
5.548 |
„Jahresbericht 2010 Fortbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen in Österreich“ |
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Evaluation des Testlaufes des Indikators Leistungskennzahlen für die Vereinssachwalterschaft |
2010 |
30.4.2011 |
26.258 |
26.258 |
Abschlussbericht zum Leistungsindikator für die Vereinssachwalterschaft |
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Implementierung der Leistungskennzahlen für die Vereinssachwalterschaft |
2011 |
31.3.2013 |
0 |
7.000 |
offen (erwartet bis 31.3.2013) |
Zu 9:
Derzeit aufrechte – noch offene – Vertragsverhältnisse im Sinne dieses Fragepunktes bestehen mit dem Wiener Unternehmen Workswell OG und dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie.
Wien, . September 2012
Dr. Beatrix Karl