12284/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am      September 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0207-I/4/2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12498/J vom 10. Juli 2012 der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend wird angemerkt, dass das Jahr 2010 noch nicht vollständig veranlagt ist und die angegebenen Werte für dieses Jahr daher unterschätzt sind.

 

Zu 1.:


Zu 2. und 3.:

 

 

Zu 4.:

In 24% der Fälle, in denen Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden, handelt es sich um Alleinverdienerhaushalte, in 17% der Fälle um Alleinerzieherhaushalte.

 

Zu 5.:

Bei Erstellung des Abgabenänderungsgesetzes 2009 wurde ein Steuerausfall aus der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten von 165 Mio. EUR erwartet. Diese Schätzung wurde jedoch, insbesondere aufgrund der breiten Einführung von Gratiskindergärten, irrelevant.

 

Zu 6.:

Bisher wurden für das Jahr 2010 für etwa 135.000 Kinder Kinderbetreuungskosten geltend gemacht.

 

Zu 7. und 12.:

Das Bundesministerium für Finanzen schätzt regelmäßig das Aufkommen der einzelnen Steuerarten, jedoch gibt es keine regelmäßigen Schätzungen der Auswirkungen der einzelnen Bausteine der Steuergesetze auf das Gesamtaufkommen. Diesbezügliche Schätzungen erfolgen nur bei wesentlichen Gesetzesänderungen. Sowohl bezüglich der Kinderbetreuungskosten als auch des Kinderfreibetrags ist jedoch in den Folgejahren mit ansteigenden Kosten zu rechnen.


Zu 8. und 9.:

 

 

Zu 10.:

Bisher wurde der Kinderfreibetrag für das Jahr 2010 für etwa 1.245.000 Kinder geltend gemacht.

 

Zu 11.:

In 23% der Fälle, in denen Kinderfreibetrag (für ein oder mehrere Kinder) geltend gemacht wird, handelt es sich um Alleinverdienerhaushalte, in 11% der Fälle um Alleinerzieher-haushalte. In 52% der Fälle wird der Kinderfreibetrag von beiden Elternteilen geltend gemacht.

 

Zu 13. bis 16.:

Eine gezielte Auswertung der Zuschüsse der Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber für Kinderbetreuung ist nicht möglich, da diese Zuschüsse mit den sonstigen Bezügen gemeinsam erfasst werden.

 

Zu 17.:

Die Kosten hängen von der konkreten Ausgestaltung des Modells ab.

 

Zu 18.:

Die Gesamtkosten für die Programmierung und Umsetzung des Familienrechners beliefen sich auf rund EUR 14.000,00 netto.


Zu 18.a.:

Auf die Negativsteuer wird hingewiesen, da diese auch Personen mit Kindern zusteht und aufgrund der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibeträgen der Anspruch auf Negativsteuer vermittelt werden kann.

 

Aufgrund der Rundungen ergeben sich bei den Tabellen z.T. rechnerische Abweichungen

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.